Ihr Dissertationsprojekt befasst sich mit den deutsch-italienischen Musikbeziehungen während der Nazizeit. Im Blickpunkt steht die Vorläuferinstitution der heutigen GEMA.
Die Staatlich genehmigte Gesellschaft zur Verwertung musikalischer Aufführungs-rechte (STAGMA) war bei ihrer Gründung auf Druck der NS-Diktatur im September 1933 die erste alleinige urheberrechtliche Verwertungsgesellschaft in Deutschland. Dieser Monopolstellung verdankt noch heute die Nachfolgegesellschaft GEMA ihre Relevanz für den Lebensunterhalt der in ihr zusammengeschlossenen Komponisten, Textdichter und Verleger. Mein Dissertationsvorhaben fragt nach dem Einfluss des deutschen Hegemoniestrebens auf die Struktur des europäischen Urheberrechts und nach ihrem Anteil an der finanziellen Isolation jüdischer Komponisten durch die Hitler-Diktatur – zwei Fragestellungen die sich nicht voneinander trennen lassen.
Auf der einen Seite ist die Benachteiligung „nichtarischer“ Künstler ohne internationale Kontextualisierung kaum entscheidend bewertbar: Jüdische Komponisten konnten in erster Linie durch Aufführungen im Ausland Tantiemen erwirtschaften, da deren Werke in Deutschland – von wenigen Ausnahmen wie den Konzerten des „Jüdischen Kulturbunds“ abgesehen – nicht mehr gespielt werden konnten. Um diese Gebühren einzuziehen musste die STAGMA umfassende Beziehungen mit ausländischen Gesellschaften unterhalten. Entsprechend nahm das Hitler-Regime am 21.
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