Archäologische Forschung beschäftigt sich mit den materiellen Hinterlassenschaften vergangener Kulturen. Es ist nun das Anliegen eines jeden Archäologen dabei so „interdisziplinär“ wie nur irgend möglich zu arbeiten. Als Mittelalterarchäologe greift man dabei naturgemäß zuerst zu den Schriftquellen. Das Heranziehen dieser Quellen ist aber an sich noch keine Interdisziplinarität, sondern erst das in Beziehung setzen von archäologischen Befunden mit der schriftlichen Überlieferung. Einer der Gründe für die geschichtsschreibende Aufgabe der Mittelalterarchäologie ist, dass es einen Grund gibt, warum sich das eine Schriftstück erhalten hat und das andere nicht, zudem sind sie nicht als Selbstzweck verfasst worden. So weit, so selbstverständlich.
Das Umfeld der Elisabethkirche in Marburg betreffend, interessiert mich als Bearbeiter natürlich die Überlieferung des Elisabeth-Hospitals, die Quellen zum Bau der Elisabethkirche und die Überlieferung des Deutschen Ordens in Marburg. Im Rahmen dieses Postes beschränken wir uns auf die Quellen zum „Elisabeth-Hospital“.
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Ein Teil der Schriften dazu ist im Zuge des Heiligsprechungs-Verfahrens entstanden. So eine Heiligsprechung ist ein geregeltes Verfahren, in dem geprüft wird, ob der/die potenzielle Heilige auch ein heiliges Leben geführt hat und ob auch genügend verbürgte Wunder auf sein/ihr Wirken zurückgehen. Papst Gregor IX hat noch zu Lebzeiten Elisabeths die Autorität, so ein Verfahren durchzuführen, auf sich und seine Nachfolger beschränkt. Was heißt, dass bei Elisabeths Heiligsprechung penibel auf die Einhaltung der Formalien geachtet wurde, was die Zahl und die Art der Urkunden und der anderen Schriftstücke erklärt.
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Bevor so ein Prozess aber in Gang kommt, muss jemand den Antrag auf Eröffnung des Verfahrens nach Rom schicken. In diesem Fall schickte Elisabeths Beichtvater und Mentor ein Schreiben nach Rom, dem noch eine Lebensbeschreibung Elisabeths, bekannt als summa vitae, und eine Zusammenstellung von 60 Wundern beigefügt wurde.
[3] Papst Gregor IX ernannte daraufhin eine Kommission mit der Aufgabe, Zeugen von Wundern zu verhören, welche auf Elisabeth zurückzuführen seien. Als die „Untersuchungen“ abgeschlossen waren, wurde ein zweites „Antragspaket“ nach Rom geschickt, bestehend aus einem Anschreiben, der oben genannten „summa vitae“ und einem Wunderbericht, in dem die bereits bekannten 60 um 46 weitere Wunder ergänzt wurden. Mit diesem Antrag hätte das Verfahren in Rom seinen ganz normalen Gang nehmen können, hat es aber nicht. Konrad von Marburg, der Antragsteller, wurde in der Zwischenzeit ermordet. Also kommt der Prozess ins Stocken und muss neu aufgenommen werden. Es werden also neue Kommissare eingesetzt, die noch einmal das heiligmäßige Leben Elisabeths aufrollen und vier ehemalige Dienerinnen über ihre Kindheit, Ehe und ihr Leben im Marburger Hospital befragen. Dieses Protokoll ist zusammen mit einer wiederum ergänzten Wunderauflistung nach Rom geschickt worden und der Heiligsprechung konnte nichts mehr im Weg stehen.
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Damit ist die Quellenlage noch lange nicht vollständig dargelegt, aber das soll hier erst einmal genügen.
Summa vitae
Konrad erzählt darin, wie sie zunächst unterhalb der Wartburg ein Hospital gründete, in dem sie Kranke und Schwache aufnahm und wie sie während einer Hungersnot in Thüringen sogar all ihren Schmuck und ihre Gewänder verkaufen ließ zur Speisung der Armen. Nach dem Tod ihres Mannes ging sie gegen seinen Willen nach Marburg und: „
Ibi in oppido construxit quoddam hospitale, infirmos et debiles recolligens.“ „Dort erbaute sie sich in der Stadt ein Hospital und gewährte darin Kranken und Schwachen Aufnahme.“[5] Von dem Bau selbst oder von seiner Baugestalt erfahren wird nichts, obwohl das den Archäologen brennend interessieren würde. Solche Informationen spielen in diesem Zusammenhang für den damaligen Verfasser einfach überhaupt keine Rolle.
Martina Wehrli-Johns macht in ihrem Artikel zur Summa vitae klar, dass dieser Bericht kein für sich stehender kurzer Lebensabriss Elisabeths darstellt sondern eine:
„Sammlung von exempla aus der zeitgenössischen Bußliteratur, die, umgeformt zur Heiligenvita, gleichsam lehrbuchartig den Weg des Sünders zu seiner Rechtfertigung aufzeigt.“[6]
Der „Libellus“
Spannender wird es bei der Überlieferung des sogenannten „Libellus“. Er liegt uns in zwei Fassungen vor, einer kürzeren, welche die ältere darstellt und eine jüngere ausgeschmückte Variante.
[7] Die beiden überlieferten Fassungen sind nicht Teil der Prozessakten gewesen, sondern für die Verbreitung gedachte Überarbeitungen. Der ursprüngliche Text war mutmaßlich ein klar strukturiertes Protokoll, das der Beweisaufnahme für das Heiligsprechungsverfahren gedient hat und ist uns nicht überliefert.
[8] Der Unterschied zwischen der kürzeren und der längeren Version ist in der Beschreibung von Baulichkeiten besonders gut zu erkennen. Darauf machte bereits Lothar Vogel 2008 aufmerksam, als er diese Stelle hier aus der längeren Version zitierte:
“Aber nach der Bestattung ihres Gemahls kümmerte sich niemand um ihr Wohlergehen. So sah sie sich wieder in der früheren Not und Bettelarmut ausgesetzt, bis sie sich auf Geheiß von Magister Konrad nach Marburg begab. Wenn sie diese Stadt auch als Morgengabe von ihrem Gemahl erhalten hatte, so machten ihre Verwandten ihr doch durch ungerechtes und gehässiges Verhalten eine angemessene Lebensweise dort unmöglich. Notgedrungen siedelte sie daher in ein kleines Landgut über, wo sie – um keinem zur Last zu fallen – ein verfallenes Hofgebäude bezog. Darin nahm sie in Ermangelung eines wohnlicheren Platzes mit einem Raum unter der Treppe zu einer Kemenate vorlieb. Die Speisen, die sie sich beschaffen konnte, bereite sie mit ihrem Gesinde selbst zu. Unter der Sonnenglut, den stürmisch wehenden Winden und dem ihren Augen überaus lästigen Rauch litt sie in dem engen Raum zwar sehr, aber sie ertrug alles mit Freude und Dank gegen Gott, bis ihr in Marburg ein niedriges Häuschen aus Holz und Lehm erbaut worden war.“[9]
In der kürzeren Version geht Elisabeth nach Marburg und gründet ein Hospital. Das ist alles.
Offenbar ist hier die Beschreibung von Baulichkeiten, beziehungsweise die Beschreibung des jämmerlichen Wohnzustandes, ein hagiografisches Stilelement und nicht als Beschreibung einstiger Baulichkeiten anzusehen.
[1] Einen guten Quellenüberblick findet man bei: O.Reber, Die Gestaltung des Kultes weiblicher Heiliger im Spätmittelalter (Hersbruck 1963)
[2] J. Leinweber, Das kirchliche Heiligsprechungsverfahren bis zum Jahre 1234. Der Kanonisationsprozeß der hl. Elisabeth von Thüringen, in: Philips-Universität Marburg in Verbindung mit dem Hessischen Landesamt für geschichtliche Landeskunde (Hrsg.), Sankt Elisabeth. Fürstin Dienerin Heilige (Sigmaringen 1981) 128-136
[3] Editiert bei: A. Huyskens, Quellstudien zur Geschichte der Hl Elisabeth. Landgräfin von Thüringen (Marburg 1908) 151-239
[4] J. Leinweber, Das kirchliche Heiligsprechungsverfahren bis zum Jahre 1234. Der Kanonisationsprozeß der hl. Elisabeth von Thüringen, in: Philips-Universität Marburg in Verbindung mit dem Hessischen Landesamt für geschichtliche Landeskunde (Hrsg.), Sankt Elisabeth. Fürstin Dienerin Heilige (Sigmaringen 1981) 128-136
[5] E. Könsgen (Hrsg.), Caesarius von Heisterbach. Das Leben der heiligen Elisabeth und andere Zeugnisse, Veröff. Hist. Kommission Hessen 67,2 = Kleine Texte mit Übersetzungen 2 (Marburg 2007), 132-133 Übersetzung nach Könsgen
[6] M. Wehrli-Johnes, Armenfürsorge, Spitaldienst und neues Büßertum in den frühen Berichten über das Leben der heiligen Elisabeth, in: D. Blume- M. Werner, Elisabeth von Thüringen. Eine europäische Heilige (Petersberg 2007) 158
[7] L. Vogel, Der Libellus der vier Dienerinnen, in: Elisabeth von Thüringen und die neue Frömmigkeit in Europa. Kulturgeschichtliche Beiträge zum Mittelalter und der frühen Neuzeit 1 (Frankfurt 2008) 176 / In diesem Band, der eher der erbaulichen Elisabethliteratur zuzurechnen ist, ist eine Libellusübersetzung abgedruckt, in der die Ausschmückungen der längeren Version kursiv hervorgehoben sind: W.Nigg-W.Schamoni (Hrsg.), Elisabeth von Thüringen (Düsseldorf 1963) 69-107
[8] I.Würth, Die Aussagen der vier Dienerinnen im Kanonisationsverfahren Elisabeths von Thüringen (1235) und ihre Überlieferung im Libellus, in: Zeitschr. d. Vereins für Thüringische Gesch.59/60, 2006, 24-32
[9]Editiert bei: E. Könsgen (Hrsg.) Caesarius von Heisterbach. Das Leben der heiligen Elisabeth und andere Zeugnisse, Veröff. Hist. Kommission Hessen 67,2 = Kleine Texte mit Übersetzungen 2 (Marburg 2007), 161-163 Übersetzung nach Könsgen
Quelle: http://minuseinsebene.hypotheses.org/250