Werner Geier Special

Gärtner eines Gartens für ein kommendes Volk nannte ihn Thomas Edlinger in seinem Beitrag für den letztwöchigen FM4-Sumpf (15.4.2012) - der 2007 verstorbene Radiojournalist Werner Geier wäre dieses Jahr 50 geworden; den Tribute-Abend letzten Mittwoch im Wienmuseum habe ich verkühlungsbedingt versäumt, zum Glück gibt's in den Tribe Vibes (19.4.2012) eine Zusammenfassung zum Nachhören.

Quelle: http://adresscomptoir.twoday.net/stories/97000069/

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Lieber ARTigo spielen als ins Museum gehen?

Bei einem Museumsbesuch verbringt der Betrachter vor einem Kunstwerk durchschnittlich elf Sekunden, ermittelte Martin Tröndle. Einen ausführlichen Bericht der Untersuchungen Tröndles kann man auf ZEIT ONLINE in dem Artikel Und die Herzen schlagen höher lesen.

Beim Spielen von ARTigo betrachtet der Spieler eine Minute lang intensiv ein Bild, das er beschreiben soll. Er verbringt also fast 6x so viel Zeit damit wie im Museum. Die Vermutung liegt deshalb nahe, dass er davon auch mehr hat, als von einem Museumsbesuch.

„Was sehen die Besucher, wenn sie Kunst sehen? Was empfinden sie? Was nehmen sie mit? Wenn man Tröndles Studie richtig versteht, dann gehört die Zukunft des Museums diesen Fragen“(Zitat aus dem o.g. Artikel).

Zur Beantwortung dieser Fragen könnte vielleicht die ARTigo-Forschung einen Beitrag leisten.

Quelle: http://games.hypotheses.org/137

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Visuelle Ästhetik in der Mensch-Computer-Interaktion und im Interaktionsdesign

Kürzlich ist der Artikel „Visual Aesthetics in human-computer interaction and interaction design“ von Noam Tractinsky auf www.interaction-design.org erschienen.

Tractinsky trägt in seinem Artikel zahlreiche Forschungsergebnisse in Bezug auf visuelle Ästhetik über die Schnittstelle zwischen Mensch und Computer zusammen. Die folgenden Punkte sind mir besonders aufgefallen:

  • Ästhetische Eindrücke werden sehr schnell gebildet. Wir brauchen gerade eine halbe Sekunde dafür, uns ein Urteil zu bilden, ob wir eine Webpage schön oder nicht schön finden.
  • Das ästhetische Urteil bezieht sich dabei nicht nur auf die visuelle Schönheit einer Webpage oder Software, sondern auch auf Systemattribute, die Benutzerfreundlichkeit und eine allgemeine Zufriedenheit vermitteln, sowie die Leistung bzw. Funktionalität der Anwendung.
  • Wenn man der These von Donald Norman: “Attractive things work better” folgt, ergibt sich daraus die Frage, inwieweit visuelle Ästhetik nicht nur die Wahrnehmung des Anwenders beeinflusst, sondern auch dessen Leistung.

Ich beziehe nun die vorangegangenen Ergebnisse auf Computerspiele und formuliere Fragen, die sich in Bezug auf Computerspiele daraus ergeben:

Wie bereits oben erwähnt, bildet sich der Spieler sehr schnell ein Urteil über die visuelle Ästhetik eines Spiels. Dass es gender-spezifische Spielvorlieben bezüglich der Spielidee gibt, wird in der Literatur beschrieben (männliche Jugendliche spielen gerne Shooter-Spiele, Mädchen bevorzugen Casual Games, das sind Spiele, für die keine besonderen Vorkenntnisse oder ein hoher Zeitaufwand nötig ist und die schnell zu einem Spielerfolg führen.):

  • Gibt es neben dem gender-spezifischen Einfluss auf die Auswahl des Spielgenres auch einen ästhetischen Einfluss?
  • Welchen Einfluss hat der visuelle Eindruck innerhalb eines bevorzugten Spielgenres auf die Auswahl eines Spiels?
  • Inwieweit hängt die Attraktivität eines Spiels, d.h. wie häufig es gespielt wird, vom ästhetischen Eindruck ab. Ab wann nutzt sich ein Spiel ab, wird also seltener oder gar nicht mehr gespielt? Ist hier allein die Spielidee ausschlaggebend? Inwieweit könnten visuell-ästhetische Prozesse hieran beteiligt sein?
  • Welchen Einfluss auf die Wahl eines Spiels hat der Gamesound? Gibt es einen Zusammenhang zwischen visueller und auditiver Ästhetik auf die Auswahl von Spielen?

Ästhetik als Tüpfelchen auf dem i zu verstehen würde heißen, ihre Bedeutung auf unser Leben, Denken und Tun klar zu unterschätzen. Von der Wirkung ästhetischer Wahrnehmungsprozesse, die uns meistens nicht bewusst sind, nehmen wir, bildlich gesprochen, nur die Spitze des Eisbergs wahr – dies auch im Hinblick auf Computerspiele.

Quelle: http://games.hypotheses.org/126

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(H-Soz-u-Kult): Stud.: MA “Histoire transnationale” (Univ. Genève)

Institution: Université de Genève, Département d’histoire générale, Genf Datum: 01.09.2012 Bewerbungsschluss: 30.04.2012 Le Département d’histoire générale de la Faculté des lettres de l’Université de Genève offre à partir du semestre d’automne 2012 un programme de Maîtrise ès lettres en histoire transnationale (Master, M.A.). En conjuguant théorie et recherche empirique, acquisition des savoirs et développement des [...]

Quelle: http://www.einsichten-online.de/2012/04/2710/

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wbs-law: Abmahnung wegen user-generated content auf facebook

Nun ist die erste Abmahnung wegen urheberrechtsverletzender Fotos auf facebook-Profilen da! Das ausschlaggebende ist, dass es sich hierbei um user-generated content handelt, d.h. Inhalten, welche von Freunden hochgeladen wurden. wbs-law gibt eine juristische Bewertung zur Impressums- und Prüfpflicht bei facebook-Seiten und Hinweise, welche präventiv getroffen werden können. Weitere Video-Blogs der Medienrechtskanzlei Wilde, Beuger & Solmecke [...]

Quelle: http://www.einsichten-online.de/2012/04/2703/

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(Blog-)Inhalte und Urheberrechte

Im Umgang mit Urheberrechten in Bezug auf (Blog-)Inhalte gibt es verschiedene Möglichkeiten.  Wir empfehlen Ihnen die Verwendung einer Creative-Commons-Lizenz.

Creative Commons (CC) ist eine Non-Profit-Organisation, die in Form vorgefertigter Lizenzverträge eine Hilfestellung für die Veröffentlichung und Verbreitung digitaler Medieninhalte anbietet.

Konkret bietet CC sechs verschiedene Standard-Lizenzverträge an, die bei der Verbreitung kreativer Inhalte genutzt werden können, um die rechtlichen Bedingungen festzulegen. Eine CC-Lizenzierung bietet über das Urheberrecht hinausgehende Freiheiten bei der Nutzung digitaler Medieninhalte. Welche Freiheiten zusätzlich geboten werden, hängt vom gewählten CC-Lizenzvertrag ab.

Man erkennt schon am Namen des jeweiligen CC-Lizenztyps, welche die wichtigsten Bedingungen bei der Nutzung des Inhalts sind. Der einfachste CC-Lizenzvertrag verlangt vom Nutzer (Lizenznehmer) lediglich die Namensnennung des Urhebers/Rechteinhabers (Lizenzgeber). Darüber hinaus können aber weitere Einschränkungen gemacht werden, die eine kommerzielle Nutzung, nachträgliche Bearbeitung und anschließende Weitergabe regeln. Durch die Kombination dieser Bedingungen ergibt sich die schon genannte Auswahl von insgesamt sechs verschiedenen CC-Lizenzen, die dem Rechteinhaber für den deutschen Rechtsraum derzeit in der Version 3.0 zur Verfügung stehen.

Ein wichtiger Vorteil der CC-Lizenzen ist die Reduktion der Kosten, insbesondere im Hinblick auf Vertrieb, (Vorab-)Information möglicher Lizenznehmer und im Falle von (Nach-)Verhandlungen bei unsachgemäßer Nutzung.

Die Internetseite http://de.creativecommons.org/was-ist-cc/ bietet weitere Informationen zu CC-Lizenzen.

Auf der Seite http://creativecommons.org/choose/?lang=de  können Sie über einen Fragebogen den passenden Lizenzvetrag auswählen und schließlich eines der folgenden Elemente in eine Seitenspalte oder Ihr Impressum einfügen:

1. Namensnennung (Kurzform: BY)

Dieses Werk bzw. Inhalt steht unter einer Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland Lizenz.

2. Namensnennung, Weitergabe unter gleichen Bedingungen (Kurzform: BY-SA)

Dieses Werk bzw. Inhalt steht unter einer Creative Commons Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Deutschland Lizenz.

3. Namensnennung, keine Bearbeitung (Kurzform: BY-ND)

Dieses Werk bzw. Inhalt steht unter einer Creative Commons Namensnennung-Keine Bearbeitung 3.0 Deutschland Lizenz.

4. Namensnennung, nicht kommerziell (Kurzform: BY-NC)

Dieses Werk bzw. Inhalt steht unter einer Creative Commons Namensnennung-Nicht-kommerziell 3.0 Deutschland Lizenz.

5. Namensnennung, nicht kommerziell, Weitergabe unter gleichen Bedingungen (Kurzform: BY-NC-SA)

Dieses Werk bzw. Inhalt steht unter einer Creative Commons Namensnennung-Nicht-kommerziell-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Deutschland Lizenz.

6. Namensnennung, nicht kommerziell, keine Bearbeitung (Kurzform: BY-NC-ND)

Dieses Werk bzw. Inhalt steht unter einer Creative Commons Namensnennung-NichtKommerziell-KeineBearbeitung 3.0 Deutschland Lizenz.

 Namensnennung — Sie müssen den Namen des Autors/Rechteinhabers in der von ihm festgelegten Weise nennen.
Keine kommerzielle Nutzung — Dieses Werk bzw. dieser Inhalt darf nicht für kommerzielle Zwecke verwendet werden.
Keine Bearbeitung — Dieses Werk bzw. dieser Inhalt darf nicht bearbeitet, abgewandelt oder in anderer Weise verändert werden; Sampling wird zum Beispiel nicht ermöglicht.
Weitergabe unter gleichen Bedingungen — Wenn Sie das lizenzierte Werk bzw. den lizenzierten Inhalt bearbeiten oder in anderer Weise erkennbar als Grundlage für eigenes Schaffen verwenden, dürfen Sie die daraufhin neu entstandenen Werke bzw. Inhalte nur unter Verwendung von Lizenzbedingungen weitergeben, die mit denen dieses Lizenzvertrages identisch oder vergleichbar sind.

Kombinationsbeispiel: Creative Commons BY-NC-SA

Weitere Literatur

Nutzungsbroschüre “The Power of Open” von CC auf deutsch (pdf)

 

Originalbeitrag auf französisch: http://maisondescarnets.hypotheses.org/21
Übersetzung ins Deutsche: Inger Brandt, DHI Paris

Quelle: http://bloghaus.hypotheses.org/258

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