„Gekaufte Erinnerungen?“

„Gekaufte Erinnerungen?“

Wir leben in einem Zeitalter, in dem das Visuelle über andere Kommunikationsformen dominiert.[1] Daher ist es kaum überraschend, dass auch in der Geschichtsforschung die visuellen Quellen wie Fotografien derzeit Hochkonjunktur haben. Der Blick der militärgeschichtlichen Forschung wiederum ist heute auf die Perspektive und Erfahrung von Einzelpersonen fokussiert. Es ist daher kaum verwunderlich, dass die persönlichen Fotografien und Fotoalben der Kriegsteilnehmer mittlerweile häufiger als Quelle für Forschungen sowie als Material für verschiedene Ausstellungen herangezogen werden.[2]

Da Kameras zur Zeit des Zweiten Weltkriegs wegen des relativ hohen Preises noch keine leicht zugänglichen Alltagsgegenstände waren, erkannten geschäftstüchtige Soldaten in den Reihen der finnischen Armee und innerhalb der Wehrmacht schnell die Möglichkeit, durch den Verkauf von Fotos ihren Sold aufzubessern. In diesem Artikel wird der in der bisherigen Forschung nur wenig beachtete Komplex des Bildhandels unter den Soldaten während des deutschen Russlandfeldzugs (1941-1945) sowie während des finnisch-sowjetischen Fortsetzungskriegs[3] (1941-1944) aus einer vergleichenden Perspektive betrachtet.

Der Artikel ist in zwei Teile gegliedert. Im ersten Teil wird das Verhalten der finnischen und deutschen Kriegsleitung gegenüber den knipsenden Soldaten dargestellt, um besser nachvollziehen zu können, unter welchen Rahmenbedingungen die Soldaten ihre Fotos gemacht, entwickelt und verkauft haben.

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Quelle: https://www.visual-history.de/2020/03/23/gekaufte-erinnerungen-kriegsfotos-finnland-deutschland/

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Aufruf zur Projekteinreichung

Die Deutsche Nationalbibliothek bietet ihre Datenbestände und digitalen Sammlungen für Wissenschaft und Forschung sowie für experimentelles und kreatives Arbeiten im Rahmen des rechtlich und technisch Möglichen an. Unsere digitale Sammlung umfasst einen ständig wachsenden Fundus unterschiedlicher Medienarten.

Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrem Forschungsvorhaben im Rahmen unserer Möglichkeiten. Auf die Regelungen des § 60 d UrhG weisen wir ausdrücklich hin. Ferner weisen wir darauf hin, dass derzeit diese Regelungen im Gesetzgebungsverfahren an die Vorgaben des Europarechts angepasst werden.

Wenn Sie Ideen zu Forschungsprojekten haben, zu denen wir mit unserer Sammlung beitragen können, freuen wir uns über eine kurze Projektskizze, die Sie bitte bis zum 30. April 2020 per Mail an Herrn Dr. Peter Leinen (fblit@dnb.

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Quelle: https://dhd-blog.org/?p=13356

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