Ich arbeite in einem Arbeitskreis des Verbandes deutscher Archivarinnen und Archivare mit, der sich mit den Problemen der Aktenkunde der Zeitgeschichte auseinandersetzt. Vor kurzem haben Robert Kretzschmar, Karsten Uhde und ich einen Zwischenbericht veröffentlicht. Wer dieses Blog liest, hat bemerkt, dass es auch hier immer wieder um zeitgeschichtliches Material geht.
Das Defizit “der” Aktenkunde, wie sie sich in gängigen Handbüchern und Kompendien manifestiert, für das 20. Jahrhundert ist evident und hat wohl seinen Anteil an der Nichtrezeption des aktenkundlichen Methodenangebots in der Historikerzunft.
Auch die Editoren zeitgeschichtlicher Akten stellen sich “ihre” maßgeschneiderte Aktenkunde empirisch aus der Arbeitspraxis zusammen (siehe z. B. Pautsch 2008). Was sollten sie auch anderes tun? Viel anwendungsreifes Wissen würden sie in den Handbüchern nicht finden. Dass damit aber auch epochenübergreifendes Grundlagenwissen um die Zusammenhänge des Kanzlei- und Registraturwesens keine Chance auf Rezeption hat, steht auf einem anderen Blatt.
Wie ist dieses Defizit entstanden? Ich meine nicht einmal die digitale Gegenwart, sondern die Überlieferung bis zur Mitte der 1980er-Jahre, die jetzt nicht mehr der archivgesetzlichen Sperrfrist unterliegt und Gegenstand der Forschung wird.
Im Zentrum der aktenkundlichen Forschungslandschaft steht ein Monolith, ebenmäßig und unnahbar: Heinrich Otto Meisners “Handbuch für Archivbenutzer” preußischer Akten, 1935 veröffentlicht und 1952 und 1969 in erweiterter, aber nicht unbedingt verbesserter Form neu herausgebracht. Wer Meisners Ideen verstehen möchte, lese die erste Auflage, sagte mir einmal Lorenz Beck. Die Methodik, zu der auch eine an der Verfassungsgeschichte orientierte Periodisierung gehört, einmal dahingestellt, enden alle drei Werke, das letzte sogar explizit, im Stoff mit dem Jahr 1918, dem Ende der “monarchischen Zeit”.
Meisner hat das Lehrgebäude der Aktenkunde errichtet, die Fundamente wurden aber schon vor dem Ersten Weltkrieg gelegt, namentlich durch Martin Haß (1909). Man muss sich vor Augen halten, dass diese Grundlegung noch in das Kontinuum der monarchischen Zeit fiel. Wilhelm II. konnte zumindest seinen Offizieren immer noch Kabinettsordres schreiben wie Friedrich Wilhelm I. Das heute so eklatant empfundene Auseinanderdriften von Aktenkunde und Akten gab es einfach noch nicht. Auch die bis heute einzige dezidiert zeitgeschichtlich orientierte Aktenkunde von Hermann Meyer erschien just 1920 und behandelte nun einmal die eigene Zeitgeschichte – mit einem Kapitel zur Einbettung des Kaisers in den Geschäftsgang der deutschen Diplomatie (65-80)…
Meisners Werk hat bis heute keinen vergleichbaren Gegenentwurf gefunden. Kurt Dülfer präsentierte 1957 in einem Großaufsatz eine abweichende Methodologie in Teilbereichen, Jürgen Kloosterhuis 1999 im gleichen Format eine Synthese von Meisners Gegenstand und Dülfers Zugang. Der Rahmen der monarchischen Zeit wurde nicht gesprengt.
Das hat wohl auch damit zu tun, dass es eine normale Forschungslandschaft gar nicht gibt. Es gibt Handbücher und Kompendien, aber nur einen ganz schmalen Unterbau an dezidierten Spezialuntersuchungen aktenkundlicher Phänomene. Ich meine, eine recht vollständige Kopiensammlung zu besitzen. Sie passt in drei Aktenordner.
Mit solchen Einzeluntersuchungen müsste das unentdeckte Land der zeitgeschichtlichen Aktenkunde kartiert werden. Sie müssten von Archivaren geschrieben werden, die die Akten kennen. Aus verschiedenen Gründen passiert das jedoch zu selten. Ich werde am 10. November in meinem Beitrag zum Wiener Workshop “Bloggen in Geschichtswissenschaft und Archivwesen” auch dazu etwas sagen.
Die einzige zusammenhängende Überschreitung der Meisnerschen Grenzen hat sein Schüler Gerhard Schmid in dem hier bereits besprochenen Lehrbuch geleistet, das indessen zum einen “graue” Literatur ist und zum anderen nur die Zeit bis zu seiner eigenen Entstehung abdecken kann: 1959. Da gründete Xerox gerade erst seine (west-)deutsche Tochterfirma, und das Übel des Massenkopierens, ein Phänomen mit massiven Auswirkungen für die Aktenkunde, nahm seinen Anfang. Wer an der Grenze der 30-Jahre-Schutzfrist forscht, kommt auch mit Schmid nur noch bedingt weiter.
Für Österreich hat Michael Hochedlinger 2009 einen österreichischen Meisner vorgelegt. Damit wurde nicht nur endlich einmal ein anderes Staatswesen als Preußen zur Referenz erhoben – Hochedlinger erweiterte auch die Phänomenologie bis in das elektronische Zeitalter. Das ist sehr wichtig, doch bleibt das sinnstiftende Lehrgebäude noch das von Meisner und Dülfer.
Hochedlingers Werk behebt indessen ein anderes, schwer wiegendes Hindernis für die breite Rezeption der Aktenkunde, denn es ist ausgesprochen verständlich geschrieben. Kann man Meisner trotz seiner nicht selten hermetischen, auf eine pseudojuristische Trennschärfe abzielenden Begriffswelten eine gewisse Stilhöhe nicht absprechen, so drückten sich mancher seiner Nachfolger schlicht unverständlich aus.
Die Waage zu halten zwischen quellennahen Beschreibungen des Kanzleiwesens und der Bildung trennscharfer Forschungsbegriffe ist vielleicht die größte Herausforderung des Aktenkunde schreibenden Archivar.
Verlangt die Aktenkunde der Gegenwart grundlegend neue erkenntnisleitende Konzepte? Das muss anhand praktischer Einzeluntersuchungen geklärt werden, die zu aller erst eine anschlussfähige Wissenschaftssprache aufweisen müssen.
Literatur
Berwinkel, Holger/Kretzschmar, Robert/Uhde, Karsten 2014. Aus der Werkstatt der Aktenkunde. Der Arbeitskreis “Aktenkunde des 20. und 21. Jahrhunderts” des VdA. Archivar 67. S. 293-295. (online)
Dülfer, Kurt 1957. Urkunden, Akten und Schreiben in Mittelalter und Neuzeit. Studien zum Formproblem. Archivalische Zeitschrift 53. S. 11–53.
Haß, Martin 1909. Über das Aktenwesen und den Kanzleistil im alten Preußen. Forschungen zur brandenburgisch-preußischen Geschichte 22. S. 521–575. (online)
Hochedlinger, Michael 2009. Aktenkunde. Urkunden- und Aktenlehre der Neuzeit. Wien.
Kloosterhuis, Jürgen 1999. Amtliche Aktenkunde der Neuzeit. Ein hilfswissenschaftliches Kompendium. Archiv für Diplomatik 45. S.465–563. (Preprint online)
Meisner, Heinrich Otto 1935. Aktenkunde. Ein Handbuch für Archivbenutzer mit besonderer Berücksichtigung Brandenburg-Preußens. Berlin.
Meisner, Heinrich Otto 1952. Urkunden- und Aktenlehre der Neuzeit. 2. Aufl. Leipzig.
Meisner, Heinrich Otto 1969. Archivalienkunde vom 16. Jahrhundert bis 1918. Leipzig.
Meyer, Hermann. 1920. Das Politische Schriftwesen im deutschen Auswärtigen Dienst. Ein Leitfaden zum Verständnis diplomatischer Dokumente. Tübingen. (online)
Pautsch, Ilse Dorothee 2008. Die „Akten zur auswärtigen Politik der Bundesrepublik Deutschland“ – Ein Arbeitsbericht über die Erschließung der Bestände des Politischen Archivs des Auswärtigen Amts. Archivar 60. S. 26-32. (online)
Schmid, Gerhard 1959. Aktenkunde des Staates. Potsdam.
Quelle: http://aktenkunde.hypotheses.org/261