Mit “Rentnern” gegen die Protestantische Ethik

“Bonn – Die Universität mit Hofgarten, Verlag der Hofkunsthandlung Edm. von König, Heidelberg. Nr. 60, N. e. Original von H. Hoffmann”, Sammlung Museum Wolmirstedt.

Selten wird eine Stadt so galant beleidigt wie das rheinische Bonn. Dass die Stadt im Urteil John Le Carrés zwar nur halb so groß, aber doppelt so tot sei wie Chicagos Hauptfriedhof, reiht sich in andere Invektiven gegen das “Bundesdorf” ein.

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Quelle: http://histrhen.landesgeschichte.eu/2021/11/mergel-rentner-protestantische-ethik-mitteilung/

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Interview mit Udo Thiedeke (JGU Mainz)- Über das Leben und Werk des Soziologen Rainer Lepsius

  Die Redaktion des Soziologiemagazins hat als Nachruf zum Tode des Soziologen Prof. Dr. Dr. hc. Rainer Lepsius ein Interview mit Prof. Dr. Udo Thiedeke geführt, der während seiner Studienzeit und Promotion einer der bedeutendsten deutschsprachigen Soziologen der Gegenwart kennengelernt … Continue reading

Quelle: http://soziologieblog.hypotheses.org/7542

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Zum 150. Geburtstag von Max Weber ein Interview mit Prof. Dr. Schluchter (Heidelberg) – Von Simon Lenhart, Nadja Boufeljah und Miriam Boufeljah

Der Geburtstag von Max Weber jährt sich wieder am 21. April und für dieses besondere Ereignis in den Geistes- und Gesellschaftswissenschaften können wir euch ein ausführliches Interview mit dem führenden Max-Weber Experten Prof. Dr. Wolfgang Schluchter vom Max-Weber-Institut der Universität … Continue reading

Quelle: http://soziologieblog.hypotheses.org/6539

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Max Weber-Tagung 2014: Alte Begriffe – Neue Probleme. Max Webers Soziologie im Lichte aktueller Problemstellungen

Am 21. April 1864 wurde Max Weber in Erfurt geboren, sein Geburtstag jährt sich 2014 daher zum 150. Male. Das Max-Weber-Institut für Soziologie der Universität Heidelberg möchte diesen Jahrestag mit einer Tagung feiern. In Heidelberg hat Max Weber den größten … Continue reading

Quelle: http://soziologieblog.hypotheses.org/6317

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Natalia Rostislavleva: Konzepte persönlicher Freiheit in der Russlandrezeption Max Webers

Das Bemühen, die originelle große Persönlichkeit Max Webers zu entwirren und seine Welt zu entzaubern, war Impuls für zahlreiche wissenschaftliche Untersuchungen seiner Arbeiten, sowohl im Westen als auch in Russland. Nun soll gezeigt werden, auf welche Weise Webers situationsbedingte Analyse der Ereignisse der Ersten Russischen Revolution mit seiner Aneignung des Erbes des deutschen Liberalismus zusammenhängt.

Max Weber war überzeugt, dass die Wahl des Untersuchungsgegenstandes immer in einer Wertbeziehung steht und eine »objektive« Analyse kultureller und sozialer Erscheinungen, die unabhängig ist von individuellen und wertenden Anschauungen, nicht existiert. Deshalb soll hier die Herausbildung der Persönlichkeit Webers betrachtet und die Aufmerksamkeit auf den Vorrang liberaler und protestantischer Werte in seiner Familie gelenkt werden. Weber war von den Ereignissen der Ersten Russischen Revolution ergriffen. Er lernte innerhalb von zwei Monaten Russisch; in schwierigen Fragen stützte er sich auf die Hilfe B. A. Kistjakowskijs.

In den Jahren 1905–1906 verfasste Weber die Werke: »Die protestantische Ethik und der Geist des Kapitalismus« (1905), »Zur Lage der bürgerlichen Demokratie in Russland« (1906) und »Russlands Übergang zum Scheinkonstitutionalismus« (1906). In der Historiographie existieren verschiedene Versionen, die Webers Behandlung der Ereignisse der Ersten Russischen Revolution erklären. In den Arbeiten A. Kustarevs wird Webers Verständnis von Freiheit im Kontext seiner Analyse »russischer Untersuchungen« politischer Programme und Prozesse dargestellt. J. Davydovs Meinung nach können die Arbeiten von 1906 fruchtbar im Kontext der religiösen Erfahrungen Webers betrachtet werden.

Es soll im Weiteren versucht werden, zu präzisieren, ob das Konzept der Freiheit Grundlage für die Wahrnehmung der Entwicklungen der Ersten Russischen Revolution war und, falls ja, welche Interpretation von Freiheit für den Gelehrten bei der Untersuchung der russischen Ereignisse der Jahre 1905–1906 maßgebend war. W. Mommsen merkt an, dass in den reifen liberalen Anschauungen Webers nationale vor liberalen überwiegen. Weber war sehr beunruhigt über die Zersplitterung des deutschen Liberalismus. Deshalb spielten in seinem politischen Wertesystem die Konzepte »Nation«, »Macht« und »Kultur« eine große Rolle. Aus dieser Position heraus kritisierte er sowohl den Liberalismus des wilhelminischen Deutschlands als auch den klassischen Liberalismus.

Bereits bis zum Jahr 1905 schien es Weber klar, dass die Chanсen einer unabhängigen und erfolgreichen liberalen Politik in Deutschland verspielt waren. Und so kann behauptet werden, dass in Webers Vorstellungen von Freiheit ein Widerhall der Ideale des frühdeutschen Liberalismus, der in vielem durch einen doktrinären Charakter gekennzeichnet war, zu finden ist.

Der Zugang Webers zu Russland im Rahmen seines Freiheitsbegriffs, der charakteristisch war für den deutschen Frühliberalismus, ist in diesem Zusammenhang fruchtbar, weil Russland im Jahr 1905, was die politische Entwicklung betrifft, dem Niveau Deutschlands im ersten Drittel des 19. Jahrhunderts entsprach. In dieser Zeit begann in Deutschland die frühe Industrialisierung. (Russland erlebte eine solche Periode erst seit den 80er-Jahren des 19. Jahrhunderts.)

Der klassische Freiheitsausdruck im »protestantischen Geist« gehört nach Weber in die Epoche des Frühkapitalismus. Der reife Kapitalismus objektiviert diese Freiheit in formalen sowie bürokratischen Strukturen, und so hört der Kapitalismus auf, Art und Weise freier Entscheidung von Individuen zu sein. Aber das Individuum bedarf dennoch einer kreativen Beanspruchung, dank derer der Westen klassische Manifestation der Freiheit der Wahl, unabhängiger selbständiger Handlungen und wahrer demokratischer Ordnung des gesellschaftlichen Lebens darstellt.

Tatsächlich stellt Weber die Realität der Formalisierung und Bürokratisierung der gesellschafts-politischen Beziehungen fest und schreibt in seiner Arbeit »Zur Lage der bürgerlichen Demokratie in Russland«: »Alle ökonomischen Wetterzeichen weisen nach der Richtung zunehmender ›Unfreiheit‹«. Auf diese Weise sind Freiheit und Kapitalismus, nach Weber, Gegensätze; der Druck des reifen Kapitalismus auf die demokratischen Institutionen sowie das freie Individuum wird erhöht.

Im Werk »Zur Lage der bürgerlichen Demokratie in Russland« merkt Weber ebenso an, dass in der russischen Gesellschaft importierte neue Kräfte mächtigen Kapitals wirken. Aber diese Gesellschaft basiere noch auf der Grundlage einer archaischen bäuerlichen Form des Kommunismus, und nirgendwo werde der Kampf um Freiheit unter so schweren Bedingungen geführt wie in Russland. Der doktrinäre – von der Industrialisierung unabhängige – Liberalismus Rottecks, Welckers, Dahlmanns und Humboldts wurde zu einer besonders wichtigen Etappe in der Entwicklung der Freiheit in Deutschland.

Dort liegen zwischen der Etablierung der Ideale der Freiheit und dem aktiven Prozess der Industrialisierung mehrere Jahrzehnte. Weber verstand, dass Freiheit für Russland am Anfang des 20. Jahrhunderts eine Illusion war, während sie zu dieser Zeit im Westen eine Alltagskategorie war, die der Westen in der frühliberalen Phase erworben hatte. Webers Meinung nach war die Entwicklung des Kapitalismus mit einem unentwegten Prozess der Rationalisierung des Lebens und Bürokratisierung verbunden. Bezüglich der Freiheit in Russland klingt Pessimismus an.

A. Kustarev bestätigt, dass die Freiheit in Russland am Anfang des 20. Jahrhunderts keine Perspektive hat und möglicherweise nur ein wohlwollender Wunsch sei, der jeglicher Grundlage entbehre. Weber suchte kleine Körnchen von Freiheit in Russland und fand sie in der Tätigkeit einer Gruppe von Angehörigen der konstitutionell-demokratischen Bewegung (Souz Oswobozdenija) und Semstwo-Organisation, die sehr aktiv für die Liberalisierung und Ausarbeitung einer Verfassung plädierten. Er verglich die Semstwo-Tagungen mit der Tätigkeit des Vorparlaments und des Frankfurter Parlaments 1848. Eben diese Sitzungen des Frankfurter Parlaments in den Jahren 1848–1849 wurden zur Kulmination in der Entwicklung des Frühliberalismus in Deutschland. Der Idealismus der Souz Oswoboydenija beim Entwurf der Verfassung lässt Parallelen mit der frühliberalen Phase in Deutschland zu.

Wesentliche Schlussfolgerungen:
- Der Orientierungspunkt der Freiheitsvorstellungen Webers ist der »protestantische Geist«.
- Freiheit und Kapitalismus sind nach Weber Gegensätze.
- Die Freiheit behält in der Vorstellung Webers ihre Bedeutung als Freiheit der Wahl und Unabhängigkeit der Handlungen.
- In den Jahren der Ersten Russischen Revolution sah Weber in Russland »ein Drama der Freiheit«. Die Suche nach Freiheit schien nur möglich in Richtung des Idealismus und der Semstwo-Bewegung.
- Die Etablierung der Freiheit in Russland am Anfang des 20. Jahrhunderts hätte, nach Weber, nur aufgrund einer tiefen Abwendung von der Tradition verwirklicht werden können.

 

Prof. Dr. Natalia Rostislavleva ist Co-Direktorin des Russisch-Deutschen Zentrums der Russischen Staatlichen Geisteswissenschaftlichen Universität Moskau (RGGU).

Der Text basiert auf einem Vortrag, den sie am 27. November 2012 am DHI Moskau gehalten hat.

Quelle: http://maxweber.hypotheses.org/758

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Von MWG zu MWS – zur Ästhetik der Max-Weber-Gesamtausgabe

Seit kurzem zieren die gesammelten Schriften Max Webers die Bibliothek der Max Weber Stiftung. Die in Tübingen bei Mohr Siebeck verlegten Werke sind auf insgesamt 47 Bände angelegt. Auftraggeber der Edition ist die Kommission für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte der Bayrischen Akademie der Wissenschaften. Man wird mit Fug und Recht von einem Mammutunternehmen sprechen dürfen! Denn die vorgesehenen Titel sind wiederum in drei Abteilungen und diverse Teilbände unterteilt. Immerhin, das ist die Materialität des Nachruhms, den sich Max Weber hart erarbeitet hat. Das leider zu rare Erscheinen neuer Bände – aktuell sind 33 von 47 Titeln vollendet – wird denn auch zu Recht in den Feuilletons immer wieder freudig besprochen. Zur Konferenz “Max Weber in der Welt” hatte Edith Hanke, an der Bayrischen Akademie der Wissenschaften mit der Gesamtausgabe betraut, den aktuellen Stand der Dinge in Sachen Rezeption und weltweiter Übersetzung und Edition vorgestellt.

Die Max Weber Gesamtausgabe, Abteilung I - ab Band 10

Ich möchte hier die Aufmerksamkeit aber nicht auf das kaum zu überschauende Gesamtwerk richten, sondern nur ganz kurz die Bücher als Bücher würdigen. Vielleicht führt das ja dazu, dass man nicht nur zu den bekannten Studieneditionen der Weber’schen Werke oder zur recht zuverlässigen Online-Ausgabe bei Zeno greift, sondern in der nächsten größereren Bibliothek Einblick in die Gesamtausgabe nimmt.

Für den Satz nutzt die Edition als Serifenschrift eine recht groß gehaltene robuste Times für die Werktexte, die zudem durch einem bemerkenswert komfortablen Zeilendurchschuss gut lesbar sind. Kommentare nutzen eine Helvetica als Groteskschrift. Diese heutzutage eher ungewöhnliche Wahl dürfte auf die Entstehungszeit der ersten Bücher (ab 1984) zurückzuführen sein. Sie leistet aber sichtbar gute Dienste bei der Textauszeichnung, die Webers Fußnoten immer in der Antiqua-Schrift hält und die darunter stehenden Anmerkungen der Herausgeber sofort durch die Nutzung der Helvetica erkenntlich macht. Genaueres zu den Formalia des Edierens und der Wahl der philologischen Auszeichnungsmittel für den handschriftlich vorliegenden Text lässt sich übrigens auf der Homepage von Mohr Siebeck nachlesen. Für den enzyklopädischen Überblick zum Projekt samt Herausgeberteam lohnt ein Blick in den entsprechenden Wikipedia-Artikel.

Bei einer Unternehmung dieser Preisklasse dürfen Personenverzeichnis, Personenregister und Sachregister nicht fehlen. Trotz der in Gold geschnittenen Titel und einer eingeprägten Signatur Max Webers bleibt auch der in zurückhaltenden Schwarz- und Grautönen daherkommende Einband klassisch-zurückhaltend. Er sagt wie auch das verwendete Werkdruckpapier in der Sprache der Dinge, die Bücher nun einmal noch sind: dieses Werk wird bleiben. Zum liebevollen Kürzel MWG ist freilich mittlerweile ein neues hinzugekommen. Weber 2.0, das Blogportal der Max Weber Stiftung, trägt in seiner Internetadresse ein MWS. Manchmal ist ein Buchstabe eben eine ganze Welt.

Quelle: http://maxweber.hypotheses.org/697

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Bericht von der Tagung des Käte Hamburger Kolleg »Recht als Kultur«: »Law as culture. Max Weber’s comparative cultural sociology of law«




Die »Rechtssoziologie« Max Webers gehört zu den zentralen Textpassagen seines fragmentarisch gebliebenen Monumentalwerks »Wirtschaft und Gesellschaft«, das als posthume Kompilation seit jeher die Anstrengungen der Interpreten herausgefordert hat. Webers Schriften zum Recht sind, nicht nur im Kontext seines Gesamtwerkes, zugleich bedeutsam und im hohen Maße der Deutung bedürftig. Diese oft enigmatischen Schriften weisen eine Vielschichtigkeit auf, die nicht allein im ambitionierten thematischen Ausholen Webers besteht, sondern in der Textgestaltung auch materiell offenbart wird. Die seit kurzem vorliegende, im Rahmen der Max-Weber-Gesamtausgabe situierte kritische Edition des Rechtsbandes (MWG I/22-3) präsentiert die archäologische Arbeit, die die Genesis der Texte in all ihren Entwürfen und Revisionen dokumentiert.

Die internationale Tagung, die das Käte Hamburger Kolleg »Recht als Kultur« der Rechtssoziologie Webers unter dem Titel »Law as culture. Max Weber’s comparative cultural sociology of law« widmete, stellte den kollektiven Versuch dar, dieser Vielschichtigkeit gerecht zu werden und opake Stellen des Weber’schen Rechtsdenkens zu erhellen. Dass die 22 Vorträge, die die versammelten Weber-Experten vom 25. bis 27. Oktober 2012 im Käte Hamburger Kolleg hielten, nicht zu einem argumentativen »Einverständnis« führten, stellte keine Überraschung dar. Der sachlichen Diskussionsatmosphäre war es aber zu verdanken, dass auch dort, wo grundsätzliche Differenzen zurückblieben, ein geschärfter, zum Teil neu justierter Blick auf das Weber’sche Werk ermöglicht wurde.

Das »Collagenwerk« Max Webers

Werner Gephart, der Direktor des Käte Hamburger Kollegs »Recht als Kultur«, berichtete in seinem Eröffnungsvortrag zunächst von seinen Erfahrungen als Herausgeber des »Rechtsbandes«. Der editorische Befund sei, dass es sich bei dem der Rechtssoziologie Webers zugrundeliegenden Manuskript um ein »Collagenwerk« handele – eine Werkstruktur, die Gephart in einer abendlichen Vernissage eigener Collagen, die sich mit dem Schaffen Webers auseinandersetzen, auch visuell verdeutlichte. Gephart ging in seinem Vortrag aber auch auf die thematischen Felder der Weber’schen Rechtsanalyse ein und legte dar, warumsich diese, wie es ja der Titel der Tagung schon unterstellte, tatsächlich als Beitrag zu einer vergleichenden Kultursoziologie des Rechts lesen ließen – eine These, der die Vortragenden und Diskutanten im Laufe der Konferenz auf unterschiedlichen Wegen auf den Grund gehen sollten. Debattiert wurde aber nicht nur über die kulturwissenschaftliche Ausrichtung der »Rechtssoziologie« und über die Bedeutung des Weber’schen Ansatzes für die Analyse aktueller Konflikte, die im Zuge der Globalisierung in Erscheinung treten, sondern auch über die Prägungen und den Einfluss dieses Unternehmens.

Prägungen und Wirkungen der »Rechtssoziologie«

So ging die Soziologin Uta Gerhardt auf den unmittelbaren theoretischen Einfluss Webers ein, indem sie Talcott Parsons als einen Weberianer vorstellte, der in wichtigen Punkten über Weber hinausgegangen war. Auch spezifische nationale Rezeptionsgeschichten wurden auf der Tagung gegenübergestellt. Masahiro Noguchi (Kyoto) konstatierte für den japanischen Kontext eine relative Vernachlässigung der Rechtssoziologie im Vergleich zu den anderen Schriften Webers, und auch Marta Bucholc (Warschau/Bonn) kam bei einem Blick auf die polnische Rezeption zu dem Schluss, dass Weber in der Regel allenfalls als Theoretiker von Staat, Politik und Herrschaft wahrgenommen werde – seine rechtssoziologischen Schriften seien erst vor wenigen Jahren übersetzt worden. Der Pariser Jurist Olivier Beaud wiederum bedauerte, dass seine eigene Disziplin sich bisher aufgrund eines fortgeschrittenen Positivismus kaum der Lektüre Webers gewidmet habe. Dabei könnten gerade Juristen des öffentlichen Rechts von Weber lernen, wie die Entwicklung des okzidentalen Rechts mit der Entstehung des modernen Staates einhergehe. So könne auch die verbreitete Gegenüberstellung von den Individuen als Trägern subjektiver Rechte einerseits und dem Staatsapparat andererseits aufgelöst werden, da sich mit Weber nachvollziehen lasse, wie der Staat zum Garanten der individuellen Rechte werden konnte. Zugleich mache der soziologische Blick Webers auf die Realitäten eines außerstaatlichen Rechts aufmerksam, das den Staat lediglich als einen partikularen Rechtsgaranten unter vielen möglichen erscheinen lasse. Solange die Jurisprudenz in Frankreich und an anderen Orten jedoch keine Notiz von rechtssoziologischen und -historischen Untersuchungen dieser Art nehme, müsse die eigene Sichtweise beschränkt bleiben. Dass Webers Einfluss in Deutschland nicht rein wissenschaftlicher Natur war, illustrierte Dieter Engels, der Präsident des Bundesrechnungshofes, sei Weber doch durch seinen Artikel von 1917, in dem er sich mit dem zukünftigen Verhältnis von Parlament und Regierung auseinandersetzte, zu einem »geistigen Vater« des parlamentarischen Minderheitenrechts in Deutschland geworden.

Nicht auf den Einfluss Webers, sondern auf bestimmte Prägungen seines Werks ging der Zürcher Rechtshistoriker Andreas Thier ein, indem er nachwies, wie Weber in seiner Untersuchung der Entwicklung des kanonischen Rechts auf die Narrationen eines Otto von Gierke und eines Rudolph Sohm zurückgriff, deren Grundideen aber zurechtbog, so dass sie sich besser in seine eigene Erzählung der fortschreitenden Rationalisierung des okzidentalen Rechts fügten.

Die Religion und die Entwicklungsbedingungen des rationalen Rechts

Thiers Vortrag war auch deswegen aufschlussreich, weil er zeigte, dass sich die Entwicklung der rechtlichen Rationalisierung nicht in kompletter Abkopplung von der Religion vollzog. Vielmehr wurde gerade das kanonische Recht zu einem entscheidenden Faktor der Rationalisierung, indem es, einhergehend mit der Evolution der Kirche zur »Anstalt«, ein einflussreiches formal-rationales Recht konstituierte, das sich vom heiligen Recht abgrenzte. Thier stimmte hier der Deutung Werner Gepharts aus dem Rechtsband zu. Der Theologe und ehemalige Fellow des Käte Hamburger Kollegs »Recht als Kultur« Philipp Stoellger von der Universität Rostock betonte in seinen Ausführungen zu Spuren des Protestantismus in Webers Rechtssoziologie noch dezidierter, dass die Entstehung des modernen Rechts nicht als simple Ablösung von Religion zu verstehen sei, sondern dass es einen »Differenzierungsbedarf jenseits der vertrauten Säkularisierungs- und Ausdifferenzierungsthese« gebe. Stoellger warf die Frage auf, welche Rolle der Protestantismus für die Rechtsentwicklung und auch das Rechtsverstehen spielen könne. Die verstehende Soziologie, und damit auch die Rechtssoziologie Webers, sei als eine »Figur des Nachlebens der reformatorischen Hermeneutik« anzusehen. Die Einflüsse des Protestantismus auf das Recht beurteilte Stoellger differenziert: Einerseits stellte er fest, dass die Semantik der lutherischen Rechtfertigungslehre juridisch geprägt sei und somit als theologischer Beitrag zur Rechtsentwicklung gelesen werden könnte. Andererseits sei die Struktur und Funktion dieser Rechtfertigung nicht mehr juridisch zu verstehen. Kern der Lehre sei nämlich nicht ein rechtsäquivalentes Verhältnis von Gott und Mensch oder Mensch zu Mensch, sondern es gehe um eine passive Gerechtigkeit, um eine »Gerechtmachung des Ungerechten«, die auf der Unterscheidung von Gesetz und Evangelium beruhe: »Unter dem Gesetz ist der Mensch Sünder und entsprechend zu verurteilen; unter dem Evangelium aber ist und bleibt er gerechtfertigt«. Auf dieser Basis sei eine Ausdifferenzierung von »Herrschaft und Heil« erfolgt, die für die Formalisierung und Rationalisierung des Rechts von hoher Bedeutung gewesen seien. Die Ausdifferenzierung bleibe jedoch ambivalent, da die »Heilsordnung« immer noch als maßgebend gelten könne. Der hieraus resultierende Ordnungskonflikt von Recht und Religion sei, so Stoellger, nicht prinzipiell zu lösen, sondern situativ zu entscheiden.

Auf der Suche nach der Weber’schen Ordnung

Ordnungskonflikte und -relationen anderer Art standen im Mittelpunkt der Tagung, während der Weber als ein Theoretiker pluraler, zum Teil konkurrierender sozialer Ordnungen beleuchtet wurde. Der Leipziger Politologe Andreas Anter verwies darauf, dass der Begriff der »Ordnung« eine Schlüsselrolle in Webers Kategoriengebäude einnehme, jedoch nirgendwo eine eindeutige Bestimmung erfahre, sondern vielmehr als Grundtatbestand vorausgesetzt werde. Dass die Ordnungskonzeption Webers untrennbar mit seinem Handlungsbegriff verbunden sei, sei ein theoriegeschichtlich bedeutender Schritt. Ordnung tauche bei Weber nicht nur als etwas durch verschiedene Zwangsmechanismen Durchzusetzendes auf, sondern vor allem als soziale Struktur, deren Existenz an einen spezifischen Geltungsglauben geknüpft sei. Hier zeichne sich auch eine Spannung des Ordnungskonzeptes ab, die repräsentativ für die moderne politische Theorie und Rechtsphilosophie sei.

Die konstitutive Verbindung von Ordnung und Sinn, Ordnung und Geltung entwickelte sich im Anschluss zu einem der größten Diskussionsthemen der Tagung. Weber macht das »Einverständnis« zum Geltungsgrund einer Ordnung, die nie allein auf Zwang beruhen kann. Darüber, dass dieses Einverständnis weder als faktischer Konsens noch als dogmatische Forderung zu deuten sei, herrschte Einigkeit. Martin Albrow, zur Zeit Fellow am Käte Hamburger Kolleg, betonte, dass »Ordnung« bei Weber sehr stark an die Dimension des Glaubens geknüpft sei. Hier komme dann, so Werner Gephart, auch der »Einverständnisglaube« ins Spiel. Tatsächlich beruht bei Weber das Einverständnishandeln auf dem subjektiven Glauben an die objektive Geltung einer Ordnung oder bestimmter Normen. Johannes Weiß wies in diesem Zusammenhang noch darauf hin, dass Weber mit dem Begriff der »Chance« versucht habe, die Handlungsaspekte mit der strukturellen Dimension von Ordnungen zu verknüpfen.

Mit dem Konzept der Wirtschaftsordnung setzte sich Hinnerk Bruhns (Paris) in seinem Vortrag auseinander, in dem er die Begrifflichkeit Webers in der wirtschaftlichen Sphäre inspizierte. Bruhns erinnerte daran, dass Weber eine funktionale Beziehung zwischen Rechts- und Wirtschaftsordnung entschieden abgelehnt habe. Er habe auch keine systematische Typologie von Wirtschaftsordnungen aufgestellt, auch wenn er faktisch die kapitalistische, die projizierte sozialistische und etwa auch die antike Wirtschaftsordnung analysiert habe. Der Schlüsselbegriff in diesen Untersuchungen sei aber jener des »Verbandes« gewesen.

Edith Hanke (München) betrachtete wiederum das Verhältnis von Rechts- und Herrschaftsordnungen, wie sie sich in der Weber’schen Soziologie darstellten. In entwicklungshistorischer Perspektive habe Weber Recht und Herrschaft in seinen Ausführungen zu den politischen Gemeinschaften aufeinander bezogen. Im modernen Anstaltsstaat seien beide Ordnungen, Recht und Herrschaft, über die legal-rationale Form der Legitimität miteinander verknüpft. In typologischer Hinsicht hingegen ließen sich den drei Typen der Herrschaft nur begrenzt entsprechende Rechtstypen zuordnen, etwa in der Korrespondenz von rational-systematischer Justiz und rational-bürokratischer Herrschaft sowie bei der »charismatischen« Justiz, die ihr Äquivalent in der charismatischen Herrschaft habe. In einer strukturellen Perspektive könne man so am besten von »Wahlverwandtschaften« zwischen den Strukturen des Rechts, der Wirtschaft und der Herrschaft sprechen.

Weber und der Rechtspluralismus

Hubert Treiber, Soziologe aus Hannover, führte in seinen Bemerkungen aus, was auch in vielen anderen Beiträgen anklang, nämlich die Entwicklung eines pluralistischen Rechtsbegriffs bei Weber, der ihn sogar als »Ahnherren« des legal pluralism erscheinen lasse. Treiber erinnerte an Webers Ausführungen in seinem Text »Die Wirtschaft und die Ordnungen«, in denen er das Bestehen einer Rechtsordnung an die Existenz eines speziellen »Zwangsapparats« knüpfe, der wiederum durch zu diesem Zweck bereitstehende, mit bestimmten Zwangsmitteln ausgestattete Personen konstituiert werde. Die Geltung von Recht sei bei Weber Bestandteil eines Verbandshandelns, nicht aber unbedingt an den staatlichen Rechtszwang gebunden. So mache Weber den Weg frei für die Analyse eines außer- und vorstaatlichen Rechts, wie es die Bewegung des legal pluralism später auf nicht immer präzise Weise zum Programm erhoben habe, aber auch für die Untersuchung anderer normativer Ordnungen, die mit dem staatlichen Recht in Konflikt geraten könnten. Martin Albrow griff in seinem Schlussvortrag gerade diese Erkenntnis Webers auf, da sie für die Erforschung von normativen Konflikten, die im Zuge der Globalisierung entstünden, äußerst wertvoll sei.

Webers Lehren für die Rechtssoziologie

Über die bloße Exegese hinaus versuchten die Vortragenden und Diskutanten also auch, manche der Erkenntnisse und Methoden Webers für die zeitgenössische Forschung fruchtbar zu machen. Vielen Tagungsteilnehmern erschien gerade das komparative Vorgehen Webers, bei allen Differenzen im Detail, als nachahmenswert. Joachim Savelsberg (Minneapolis) zeigte in seiner Präsentation bestimmter Entwicklungen des internationalen Strafrechts zudem, dass auch die Weber’sche Unterscheidung von formal-rationalem und material-rationalem Recht ein nützliches Untersuchungsinstrument sein könne, da mit ihm inhärente Spannungen der rechtlichen Rationalität offengelegt werden können. Letztlich offen blieb die Frage, inwieweit Webers Rechtssoziologie tatsächlich als vergleichende Kultursoziologie des Rechts verstanden werden könne. Der Pariser Soziologe François Chazel, der außerordentlich lobende Worte für die kritische Edition des Rechtsbandes fand, bezweifelte, dass dies die Ambition Webers gewesen sei, zumal dieser den Begriff der Rechtskultur nie verwandt habe. Vielmehr habe er eine Soziologie der Ordnungen entwickelt. Werner Gephart entgegnete, dass gerade das Konzept der »Einverständnisgemeinschaft« auf einen jeweils spezifischen kulturellen Kontext verweise, auf einen spezifischen Sinn, der den Focus der Kulturwissenschaften bilde. Ordnung sei ohne ihre »Kulturbedeutung« gar nicht zu denken. Und in Webers Analyse der historischen Varianz der Rechtsentwicklungen ließen sich die geeigneten Kategorien finden, um die verschiedenen (normativen, symbolischen und organisationellen) Dimensionen dieser Rechtsevolution zu erfassen, die auch ein tieferes Verständnis der Eigenarten und des Konflikt heutiger Rechtsordnungen und -kulturen ermögliche. Dass Webers Werk für dieses ambitionierte Vorhaben von nicht geringem Nutzen ist, darf zumindest als ein Ergebnis dieser Tagung gelten.

Text: Jan Christoph Suntrup

Fotos: Helge Pohl

Quelle: http://maxweber.hypotheses.org/644

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Gesamtüberblick Videos/Abstracts

Nach und nach gingen in den letzten Wochen die Abstracts und Videomitschnitte unserer Tagung ‘Max Weber in der Welt’ online.

Alle Videos und Abstracts sind hier noch einmal zusammengefasst.

Begrüßung

 

1. Die internationale Weber-Rezeption in der Vergangenheit
/ Die Rezeption Max Webers durch die Welt
Warschau: Die Reaktion polnischer Intellektueller auf Max Webers Polenschriften
Referentin: Marta Bucholc (Universität Warschau)
Abstract

 

Moskau: Die Rezeption der Russlandstudien im Kreis der russischen Intelligenz
Referent: Dittmar Dahlmann (Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn)

 

Tokio: Japanische Kontroversen über Max Webers »Protestantische Ethik«
Referent: Wolfgang Schwentker (Osaka University)
Abstract

 

Istanbul: Die Rezeption Max Webers in der republikanischen Türkei
Referent: Alexandre Toumarkine (Orient-Institut Istanbul)
Abstract

 

Diskussion

 

2. Max Webers Rezeption der Welt
Rom: Der Romaufenthalt (1901–1903) und Max Webers Verhältnis zum Katholizismus
Referent: Peter Hersche (Universität Bern)
Abstract

 

Paris: Max Weber und die »Philosophie de l’art« von Hippolyte Taine
Referent: Francesco Ghia (Università degli Studi di Trento)
Abstract

 

Washington: Max Weber und die USA
Referent: Lawrence A. Scaff (Wayne State University, Detroit)
Abstract

 

London: Max Weber and the World of Empire
Referent: Sam Whimster (London Metropolitan University und Käte Hamburger-Kolleg »Recht als Kultur«)
Abstract

 

Paris: Der »Soziologe« und der Krieg. Max Weber 1914–1920
Referent: Hinnerk Bruhns (Centre de recherches historiques, CNRS / EHESS, Paris)
Abstract

 

3. Die internationale Weber-Rezeption in der Gegenwart / Die Rezeption Max Webers durch die Welt
Max Weber weltweit. Zur Rezeption eines Klassikers in Zeiten des Umbruchs
Referentin: Edith Hanke (Bayerische Akademie der Wissenschaften, Max Weber-Gesamtausgabe, München)
Abstract
Internationale Tagung „Max Weber in der Welt“: Vortrag von Edith Hanke, 5. Juli 2012 from maxweberstiftung on Vimeo.

 

Beirut: Max Weber und die arabische Welt
Referent: Stefan Leder (Orient-Institut Beirut)

 

Kairo: Max Weber and the Revision of Secularism in Egypt: The Example of Abdelwahab Elmessiri
Referent: Haggag Ali (Academy of Arts, Egypt)
Abstract

 

Max Weber und die »universalgeschichtlichen Probleme«
Referent: Gangolf Hübinger (Europa-Universität Viadrina, Frankfurt/Oder)
Abstract

 

Abschlussvortrag

Quelle: http://maxweber.hypotheses.org/601

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Soziologischer Wochenrückblick vom 17. Oktober 2012

News aus der Soziologie

1.)  Ein Artikel über die neu entdeckten Briefe Max Webers

http://www.tagesspiegel.de/wissen/spaete-briefe-max-webers-botschaften-einer-ueberfluessigen-luxus-existenz/7211006.html

2.)  Ein Leserbrief in der Zeit zum Thema „Zu viel Arbeit“

http://www.zeit.de/karriere/2012-10/leserartikel-zu-viel-arbeit

3.)  Der Soziologe Ulrich Bröckling spricht im Interview mit der Zeit über die neuen Jobanforderungen, insbesondere über Kreativität

http://www.zeit.de/campus/2012/04/interview-broeckling

4.)  Zum 100. Geburtstag von Helmut Schelkys einige Medienlinks:

http://www1.wdr.de/themen/archiv/stichtag/stichtag6996.html

http://www.youtube.com/watch?v=62wUoZqA_Sk (Video/60 min. Interview)

http://www.dradio.de/dlf/sendungen/kalenderblatt/1890938/

5.)  Für alle Studienanfänger_innen eine lesenswerte Onlineeinführung in die Soziologie und Schlüsselbegriffe der Universität Wien:

http://www.univie.ac.at/sowi-online/esowi/cp/einfsoz/einfsoz-titel.html

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  

Neues vom Blog

1.)  Call4Papers des 4. Studentischen Soziologiekongresses: Krisen, Prozesse, Potenziale

http://www.soziologiemagazin.de/blog/2012/10/10/call4papers-des-4-studentischen-soziologiekongresses-krisen-prozesse-potenziale/

2.)  Akteur-Netzwerk-Theorie in der agilen Software-Entwicklung: Ein Beispiel am Continuous Delivery

http://www.soziologiemagazin.de/blog/2012/10/14/akteur-netzwerk-theorie-in-der-agilen-software-entwicklung-ein-beispiel-am-continuous-delivery/

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        

In eigener Sache

1.)  Gesucht: Blogbeiträge über den DGS-Kongress. Wer von euch war in der vergangenen Woche in Bochum und Dortmund und möchte unseren Leserinnen und Lesern erzählen, wie die Erlebnisse dort waren? Schreibt uns einen Artikel für den Blog! Das kann gern auch ein bisschen subjektiver sein als gewohnt.

2.) Für unserer Redaktionsteam suchen wir (vorallem in den Bereichen “technische Betreuung” und “inhaltliche Pflege des Blogs und der Social Medias”) tatkräftige Unterstützung: http://www.soziologiemagazin.de/blog/aktiv-mitmachen/

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             

Videos

1.)  Die Vorlesungsreihe von Prof. Fleck der Universität Graz gibt einen hilfreichen Einblick in die Soziologie. Beispielsweise passend zu unserem aktuellen Heftthema: “Arbeit und Wirtschaftsleben” folgendes Video:

http://www.youtube.com/watch?v=p7PM0jv0uEw&feature=player_detailpage

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               

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Quelle: http://soziologieblog.hypotheses.org/3224

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