Eine Reform als Einschränkung der Demokratie

Die geplante Polizereform in Österreich bedeutet eine Einschränkung demokratischer Rechte; da die üblichen Medien bei der Berichterstattung darüber weitgehend versagen, sei hier eine Stellungnahme der Solidaritätsgruppe dokumentiert:

Polizeireform schränkt Rechtsschutz für Bürger_innen massiv ein!

Mit der Errichtung der neun Landespolizeidirektionen per 1.9.2012 sollen durch schlankere Behördenstrukturen 10 Millonen Euro jährlich eingespart werden. Verschwiegen wird dabei, dass durch die Behördenreform auch der Rechtsschutz in vielen sensiblen Bereichen erheblich eingeschränkt wird, wie etwa im Versammlungsrecht.
Die Möglichkeiten gegen eine Versammlungsuntersagung vorzugehen sind sehr bescheiden. Über Berufungen gegen ein Versammlungsverbot entscheidet im Wesentlichen die Sicherheitsdirektion, also die oberste Polizeibehörde. Es bedarf wohl nur eines gesunden Menschenverstandes, dass diese nicht gegen die eigene Unterbehörde Entscheidungen trifft. Nach unseren Kenntnissen, ist dies bisher auch noch nie passiert. Der Bescheid der Sicherheitsdirektion kann in weiterer Folge nur vor dem VfGH angefochten werden. Dies ist nicht nur Kostenintensiv, sondern dauert auch lange, mit mindestens einem Jahr muss gerechnet werden. Mit der Einführung der Landespolizeidirektionen soll der Rechtsschutz aber nun komplett beseitigt werden. Denn fungiert die Landespolizeidirektion selbst als Versammlungsbehörde (quasi in allen Landeshauptstädten), ist als Berufungsinstanz auch die Landespolizeidirektion vorgesehen. Die beabsichtigte Einrichtung von sogenannten Rechtsmittelbüros, mag nichts daran ändern, dass sich diese Regelung am Rande der Verfassungskonformität bewegt. Wir sehen darin klar das rechtstaatliche Prinzip und den damit eng zusammenhängenden Grundsatz der Effizienz des Rechtsschutzes verletzt. Auch die in Art 13 EMRK garantierte Grundrechtsbeschwerde wird so ad absurdum geführt. Zwar sollen mit der Einführung der Landesverwaltungsgerichte am 1.1.2014, diese als Berufungsinstanzen tätig werden, jedoch ist dieses Vorhaben lediglich in der Regierungsvorlage festgeschrieben und noch nicht als Gesetz beschlossen. Es ist also durchaus möglich, dass die Landespolizeidirektionen auch nach dem 1.1.2014 als „Rechtsmittelinstanz“, quasi für sich selbst, weiterbestehen; den Sicherheitsbehörden würde dies gewiss nicht ungelegen kommen.

Unabhängig von der juristischen Diskussion, bedeutet dies in der Praxis eine erhebliche Einschränkung der Meinungsfreiheit und eine zusätzliche Hürde für den politischen Willensbildungsprozess abseits der gesetzlichen Vertretungskörper. Es besteht die Gefahr, dass kritische Initiativen bereits im Vorfeld mundtot gemacht werden und der Willkür der zuständigen Beamt_innen ausgeliefert sind. Wir fordern den Gesetzgeber daher auf, diese juristische Farce unverzüglich zu beenden, und bis zum tätig werden der Landesverwaltungsgerichte die Unabhängigen Verwaltungssenate als Berufungsbehörden einzusetzen. Auch ein "vorläufiger Rechtsschutz", wie er etwa in Deutschland existiert, wäre Wünschenswert. Auf diese Weise wäre gewährleistet, dass über Berufungen gegen Versammlungsuntersagungen zeitnah entschieden werden könnte. Das Versammlungsrecht steht dabei exemplarisch für andere Bereiche, in denen die Rechtsmittel ebenfalls drastisch eingeschränkt werden. Zu diesen zählen etwas das Vereinsrecht sowie das Fremden- und Sicherheitspolizeirecht.


Nachtrag 10.9.2012: Es hat gedauert, nun hat der Standard die Story aufgegriffen.

Quelle: http://adresscomptoir.twoday.net/stories/138660900/

Weiterlesen

aventinus recensio Nr. 33 [30.08.2012]: Sarah Lowndes: Social Sculpture. The Rise of the Glasgow Art Scene, Edinburgh: Luath Press Limited, 2nd. Ed. 2010

http://www.aventinus-online.de/recensio/varia/art/Rezension_Sarah/html/ ca/08c692b70e7da75e6fa2c0aa3e02bde7/?tx_mediadb_pi1%5BmaxItems%5D=10 Die Glaswegian Lowndes ist Lecturer an der School of Art und schreibt, kuratiert und lebt in Glasgow. Lowndes verfolgt mit ihrem Buch das Ziel, die Kunst- und auch Sozialgeschichte der Szene der Performance- und Konzept-Kunst in Glasgow seit den 1970ern zu beschreiben.

Quelle: http://www.einsichten-online.de/2012/08/3170/

Weiterlesen

aventinus recensio Nr. 33 [30.08.2012]: Sarah Lowndes: Social Sculpture. The Rise of the Glasgow Art Scene, Edinburgh: Luath Press Limited, 2nd. Ed. 2010

http://www.aventinus-online.de/recensio/varia/art/Rezension_Sarah/html/ ca/08c692b70e7da75e6fa2c0aa3e02bde7/?tx_mediadb_pi1%5BmaxItems%5D=10 Die Glaswegian Lowndes ist Lecturer an der School of Art und schreibt, kuratiert und lebt in Glasgow. Lowndes verfolgt mit ihrem Buch das Ziel, die Kunst- und auch Sozialgeschichte der Szene der Performance- und Konzept-Kunst in Glasgow seit den 1970ern zu beschreiben.

Quelle: http://www.einsichten-online.de/2012/08/3170/

Weiterlesen

aventinus nova Nr. 40 [30.08.2012]: Strukturwandel des deutschen Nationalismus? Die Haltung der Frankfurter Nationalversammlung zu den nationalen Minderheiten

http://www.aventinus-online.de/neuzeit/restauration-und-revolution-1815-1849/art/Strukturwandel/html/ca/23459c6708aa5dda19b5c88b42239296/?tx_mediadb_pi1%5BmaxItems%5D=10 Der Beitrag will herauszufinden, inwieweit man schon für die Jahre 1848/49 von einem Strukturwandel des deutschen Nationalismus sprechen kann. Für dieses Vorhaben ist es besonders gut geeignet, die Haltung der Paulskirchenabgeordneten zu den nationalen Minderheiten zu betrachten.

Quelle: http://www.einsichten-online.de/2012/08/3163/

Weiterlesen

Mailand, Via Beccaria 19 / Enrico Baj: I Funerali dell’Anarchico Pinelli

Für Kurzentschlossene: Im Mailänder Palazzo Reale wird noch bis kommenden Sonntag, 2.9.2012, Enrico Bajs Monumentalbild I Funerali dell'Anarchico Pinelli gezeigt, also das Begräbnis des Anarchisten Pinelli.

Wer Pinelli war? Man lese Dario Fos Theaterstück Zufälliger Tod eines Anarchisten oder den entsprechenden Wikipedia-Eintrag Giuseppe Pinelli. Die Ausstellung von Enrico Bajs Bild wurde 1972 übrigens verboten, und nun, unter geänderten politischen Verhältnissen (vgl.) ist es an einem passenden Ort zu besichtigen. Ein Foto des Bilds in brauchbarer Auflösung gibt es hier: http://www.comunedimilano.it/dseserver/webcity/comunicati.nsf/d68aa3e55927f9f7c1256c4500573452/2cd32f3ee5a44566c1257a23004ae1b8/$FILE/BAJ-pinelli42.jpg

Nicht vorenthalten sei die Hausnummer der Via Beccaria 19, Mailänder Polizeisitz, von dem sich Pinelli in den Tod gestürzt wurde, um es mal grammatikalisch angemessen auszudrücken:
Mailand_ViaBeccaria19

Quelle: http://adresscomptoir.twoday.net/stories/138660517/

Weiterlesen

Die Digitale Bibliothek und ihr Recht


Fast nebenbei bemerkte Sebastian Thrun, Gründer von Googles Forschungslabor “X” und der Online-Universität Udacity in einem Interview, dass die Geisteswissenschaften den Anschluss an die rasante Entwicklung in den Naturwissenschaften verlieren
.

“Sie entwickeln zum Beispiel keine Theorie der neuen Medien.”1 Ganz so hinterher sind die Geisteswissenschaften jedoch nicht. Immer häufiger steht der Einfluss digitaler Medien und Social Media im Fokus  kulturwissenschaftlicher Studien und Tagungen. Neben unserer diesjährigen Dresden Summer School widmen sich zahlreiche Forschunsverbünde diesem Thema. Unter anderen stellt sich im September 2012  die Universität zu Köln die Frage, inwieweit künftigen Generationen die Digitalia der Gegenwart als historische Quelle und als Zeugnisse unsrer Kultur zur Verfügung stehen werden.

Sie fasst ihr Thema wie folgt zusammen: Rechtliche Schwierigkeiten, die sich beim Aufbau eines digitalen kulturellen Gedächtnisses ergeben, sind bisher noch unzureichend bedacht. Sicher ist hierbei nur, dass sich die Rahmenbedingungen, Informationen und kulturelle Äußerungen zu speichern, gegenüber dem analogen Zeitalter mit seinen vornehmlich gedruckten Medien grundlegend geändert haben. Der Grund hierfür liegt zum einen in dem gewaltigen Öffentlichkeitspotenzial, insbesondere von Online-Publikationen, zum anderen in dem schlichten Umstand, dass Digitalia bei ihrer Nutzung stets eine Vervielfältigung erfahren und damit das Urheberrecht berühren. Aus unterschiedlichen Perspektiven sollen auf der Tagung Die Digitale Bibliothek und ihr Recht – ein Stiefkind der Informationsgesellschaft? Kulturwissenschaftliche Aspekt, technische Hintergründe und rechtliche Herausforderungen des digitalen kulturellen Speichergedächtnisses die rechtlichen Rahmenbedingungen beleuchtet werden, die beim Aufbau eines digitalen kulturellen Speichergedächtnisses zu beachten sind. Insbesondere soll untersucht werden, ob die rechtliche Seite der digitalen Bibliothek künftig größerer Aufmerksamkeit bedarf, damit die bewährte Gedächtnis- und Erinnerungskultur der Gegenwart nicht in Zukunft durch eine vom Recht verordnete Amnesie des Digitalen abgelöst wird.

Die Tagung ist eine Zusammenarbeit der Universität zu Köln mit dem Hochschulbibliothekszentrum Nordrhein-Westfalen (HBZ), der Universitäts- und Stadtsbibliothek Köln und der Ausbildungsstiftung für Rechts- und Gesellschaftswissenschaften an der Universität. Während der ganzen Tagung informieren das HBZ sowie die Firma ImageWare über technische und organisatorische Fragen der Digitalisierung und digitalen Langzeitarchivierung. Weitere Informationen können Sie dem Tagungsprogramm entnehmen.

 

1 Vgl. Uwe Ebbinghaus: Veränert er die Welt?, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 16. August 2012, N3. 190, S. 25. Vgl. auch http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/sebastian-thrun-stanford-university-lehrt-wie-vor-1000-jahren-a-817889.html

 

Quelle: http://dss.hypotheses.org/163

Weiterlesen

OER | Open Educational Resources | Freie Bildungsmedien in Deutschland | #OERcamp in Bremen, 14.-16. September 2012


Die „Schultrojaner“-Debatte machte vor knapp einem Jahr die Idee der Open Educational Resources (OER) in einem relativ begrenzten Kreis “netzaffiner” Lehrer und anderer Akteure im Bildungsbereich populär. Online-Bildungsmedien und Lernmaterialien, die sich als OER labeln, müssen drei Bedingungen erfüllen; sie sind 1. frei verfügbar, dürfen 2. urheberrechtlich unbedenklich weiterverbreitet und sogar verändert werden (Public-Domain- oder Creative-Commons-Lizensierung) und  sind 3. mittels Open-Source-Software zu öffnen und zu bearbeiten. In anderen Ländern, z.B. den USA, in Norwegen oder Polen sind OER weithin bekannt und anerkannt, auch weil sie dort von staatlicher Seite unterstützt und finanziert werden; zudem versucht die Unesco gemeinsame Standards für die OER zu entwickeln. In Deutschland stehen die OER (oft übersetzt als “freie Bildungsmedien”) erst am Anfang; über die derzeitige Entwicklung kann man sich im Whitepaper OER und auf der Seite cc your edu informieren.

In Bremen findet vom 14. bis 16. September 2012 das #OERcamp statt, das erstens “die Debatte um die OER im deutschsprachigen Bereich erweitern” und zweitens in “Workshops für Einsteiger” Tipps geben will, wie man OER-Lernmaterialien erstellen und verbreiten kann. Aus Sicht des Projekts segu (Lernplattform für Offenen Geschichtsunterricht, die sich seit Dezember 2011 als OER labelt) sei das OERcamp ausdrücklich empfohlen – und (da selbst verhindert) hier fünf Anmerkungen bzw. Diskussionsanregungen.

1 | Ja! Es ist heute problemlos möglich, anspruchsvolle Lernmaterialien als OER online zu veröffentlichen. segu gibt ein Beispiel dafür, wie man mittels OpenOffice (also einem Open-Source-Programm) Arbeitsblätter (wahlweise als odt, doc oder pdf-Datei) erstellen kann, die von Lehrern und Schülern aufgrund der CC | Creative Commons-Lizensierung urheberrechtlich unbedenklich heruntergeladen und verändert werden können. Eingeschränkt wird die Erstellung von OER durch urheberrechtlich geschützte Texte oder Bildmedien mit Copyright-Lizensierung. Es gibt aber bereits einen großen Fundus an CC-lizensierten Materialien – z.B. bezogen auf Bildmedien bei Wikimedia.

2 | Nach einem Jahr Diskussion ist die anfängliche OER-Begeisterung inzwischen wieder etwas abgekühlt. Das Problem: Der Zuwachs an neuen OER-Lernmaterialien hält sich bislang in engen Grenzen. Und die oft geforderte zentrale OER-Datenbank, auf der Benutzer die Lernmaterialien zur Qualitätskontrolle bewerten können, steht immer noch aus. Bisher betonen viele OER-Akteure, dass sich die OER aus dezentralen, staatlich unabhängigen Netzwerken heraus entwickeln und verbreiten sollen. Diskussionsanregung für das #OERcamp: Festhalten an der Unabhängigkeit (und die OER-Bewegung ggf. stagnieren oder wieder einschlafen sehen) vs. Forderung nach staatlicher Unterstützung überdenken (s. hierzu das norwegische Beispiel der professionellen OER-Plattform NDLA, auf der Lehrer ihre OER-Materialien hochladen können)

3 | Reicht im deutschsprachigen Raum die Bezeichnung “OER”, um einen ausreichenden Wiedererkennungswert zu schaffen? Was sich im Englischen ja noch ganz interessant anhört (sprich “Oh – Ih – Ahr”) führt im Deutschen eher zu Aussprach-Schwierigkeiten  (“Oh – Ähh – Wat?”) Diskussionsanregung für das #OERcamp: “OER”: neuer Name oder Namenszusatz?

4 | Was ist der Nutzen der OER? Oft wird der Vorteil betont, dass Lernmaterialien auf papierlosem Weg frei verfügbar resp. kostenlos sind. Aber soll es angesichts der in Deutschland im OECD-Vergleich relativ geringen Bildungsausgaben vorrangiges Ziel sein, dass Bildungsmedien nichts mehr kosten? Aus Sicht des Projekts segu war dies nicht der Grund, die Lernmaterialien als OER zu labeln. Vielmehr eröffnen die OER großes didaktisches Neuland. Erstens bieten verschiedene digitale Medien, die sich urheberrechtlich unbedenklich herunterladen, neu zusammenstellen und im Unterricht weiterverbreiten lassen, für Lehrer große Vorteile und auch neue Möglichkeiten zur Kommunikation über Lernmaterialien. Zweitens ermöglichen OER-gestützte Lernkonzepte mehr Methodenvielfalt – beispielsweise bei differenzierendem aufgabenbezogenen Lernen oder auch bei geöffneten Lernmethoden wie Projektlernen. Schüler können in OER-Lernumgebungen endlich sinnvoll mit PC oder Tablet im Unterricht arbeiten. Diskussionsanregung für das #OERcamp: Um OER zu eigenem Selbstbewusstsein zu verhelfen, muss die Diskussion über Nutzen und Nachteile der OER speziell in Deutschland (im Vergleich zu anderen Ländern) geführt und auf Begriffe gebracht werden. Dabei könnte ggf. mehr die Frage im Mittelpunkt stehen: Welche neuen didaktischen Potenziale bieten die OER?

5 | Wie positionieren sich die OER zu den etablierten kommerziellen Anbietern von Bildungsmedien resp. Schulbuchverlagen? Zunächst einmal: Der Stellenwert der OER in der Bildungsmedien-Landschaft ist noch gering; es gilt also, die Kirche im dOERf zu lassen. Weder digitale Medien und das Web2.0 noch die OER werden die Schulbuchverlage – wie in den letzten Monaten gelegentlich zu hören – in absehbarer Zeit überflüssig machen. Diese stehen angesichts der digitalen Veränderungen vor großen Herausforderungen und sicher ist die Frage berechtigt, ob der restriktive Umgang mit Urheberrecht (s. Schultrojaner) nicht kontraproduktiv ist. Dennoch scheint eine Abgrenzung: hier die “guten” OER, dort die “bösen” profitorientierten Verlage (welches Unternehmen will kein Geld verdienen?), weder angemessen noch zielführend. Diskussionsanregung für das #OERcamp: Will man sich von den kommerziellen Anbietern abgrenzen oder Dialoge und sogar Kooperationen (in deren Rahmen die OER-Lernmaterialien ihre Unabhängigkeit bewahren) zulassen. Kann Dialog dazu führen, dass die Verlage von den OER lernen? Selbiges gilt im Übrigen auch für die Frage nach dem Umgang mit Kooperationen zum Beispiel mit Geräte- oder Softwareanbietern und kommerziellen Internetportalen; segu ist z.B. bei Youtube und bei iTunesU, die aber beide CC-Lizenzen unterstützen.

Gutes Gelingen und hoffentlich gute Ergebnisse beim #OERcamp!

 

Bildnachweis    OER-Logo

empfohlene Zitierweise    Pallaske, Christoph (2012): OER | Open Educational Resources | Freie Bildungsmedien in Deutschland | #OERcamp in Bremen 14. bis 16. September 2012. In: Historisch denken | Geschichte machen | Blog von Christoph Pallaske, vom 30.8.2012. Abrufbar unter URL: http://historischdenken.hypotheses.org/847, vom [Datum des Abrufs].

Quelle: http://historischdenken.hypotheses.org/847

Weiterlesen

Historikerverband wider Uni-Ranking

Dies sei noch nachgetragen: Die FAZ zum Widerstand des Verbands der Historiker Deutschlands gegen das Uni-Ranking, denn:

So wenig, wie es die besten fünf Weltreligionen, die fünf besten Physiklehrer an Gymnasien oder fünf beste Ehefrauen gibt, gibt es die besten fünf Soziologie- oder Geschichtsinstitute oder Geschichtsstudiengänge an deutschen Hochschulen.

Quelle: http://adresscomptoir.twoday.net/stories/138660194/

Weiterlesen