Summer School: Einführung in die digitale Editorik. Briefe mit TEI codieren und publizieren

Regalfüllende kritische Editionen werden zunehmend durch digitale Editionen ergänzt oder gar ersetzt. Damit haben sich viele grundlegende philologische Arbeiten in den textbasierten Geisteswissenschaften verändert. Die digitale Editorik ist zu einem zentralen Anwendungsbereich der Digital Humanities geworden, und entsprechende Kenntnisse sind für angehende Geisteswissenschaftler*innen von zunehmender Bedeutung. Die Summer School der Zentralbibliothek Zürich soll in die Aufgabenbereiche und Standards digitaler Editionen einführen.

Zu diesen Standards gehören die «Guidelines» der Text Encoding Initiative (TEI), welche die Codierung von Textdaten regeln. Die nach diesen Richtlinien ausgezeichneten Texte können auf vielfältige Weise verwendet und nachgenutzt werden. Die Summer School bietet einen Crashkurs im Codieren mit TEI/XML und zeigt die Relevanz dieser Codierung in unterschiedlichen Editionsbereichen. Die Teilnehmenden sollen motiviert und befähigt werden, eigene Editionsvorhaben umzusetzen oder ihr erworbenes Wissen in zu konzipierende oder bestehende Projekte einzubringen. Der Fokus richtet sich dabei auf die Texterstellung für digitale Briefeditionen, die momentan eines der wichtigsten editionswissenschaftlichen Arbeitsfelder darstellen.

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Quelle: https://dhd-blog.org/?p=19615

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Neues von correspSearch: 200.000 Briefe, neue Funktionen & mehr

Der Webservice correspSearch weist nun über 200.000 edierte oder wissenschaftlich erschlossene Briefe nach. Zu den jüngsten Datenlieferungen aus der Community gehören u.a. die Briefe von und an Theodor Fontane (Fontane-Archiv Potsdam), die Korrespondenz von Paul d’Estournelles de Constant (Anne Baillot & Team), The Mary Hamilton Papers (David Denison et al.) sowie mehrere Editionen zu Arthur Schnitzler (Martin Anton Müller & Team). Darüber hinaus wurde die Korrespondenz von Edvard Munch (eMunch) im Rahmen des Projekts NorKorr zur Verfügung gestellt – weitere norwegische Korrespondenzen kommen demnächst dazu. Vielen Dank an dieser Stelle den vielen Institutionen, Editionsvorhaben und Wissenschaftler:innen, die ihre Korrespondenzmetadaten im Sinne von Open Data bereitstellen – ohne sie würde correspSearch nicht funktionieren!

Wer mitmachen und Daten bereitstellen möchte, kann sich nun (neben der bisherigen umfangreichen Dokumentation & FAQ) auch in unserer neuen Videoreihe „correspSearch – erklärt“ informieren.

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Quelle: https://dhd-blog.org/?p=19033

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Job: Wiss. Mitarbeiter:in Digital Humanities Berlin für „Der deutsche Brief im 18. Jahrhundert“

Update: Bewerbungsfrist bis zum 24.04.2022 verlängert! //

Die Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften (BBAW) ist eine Vereinigung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern mit einer über 300-jährigen Geschichte, die den Dialog zwischen Wissenschaft und Gesellschaft fördert. Ihr wissenschaftliches Profil ist vor allem geprägt durch geistes- und kulturwissenschaftliche Grundlagenforschung, interdisziplinäre Gesellschafts- und Politikberatung auf verschiedenen Feldern und die Kommunikation von Wissenschaft in die Öffentlichkeit.

Die Akademie sucht für das von der DFG geförderte Kooperationsprojekt Der deutsche Brief im 18. Jahrhundert zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n

wissenschaftliche/n Mitarbeiter/in (m/w/d)

im Umfang von 50 % der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit, befristet auf 36 Monate



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Quelle: https://dhd-blog.org/?p=17596

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#vormärz #quellen Freiherr vom Stein und die Karlsbader Beschlüsse 1819

https://www.lwl.org/westfaelische-geschichte/txt/fs-11419.pdf

Die Schriftwechsel zwischen Stein und bedeutenden Zeitgenossen stammen aus den Jahren 1819/20 und geben insbesondere über seine Ansichten wegen der Karlsbader Beschlüsse Aufschluss. Briefpartner sind beispielsweise Wilhelm von Humboldt oder Hans von Gagern.

Quelle: https://eindruecke.achmnt.eu/2020/07/14027/

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Die Nachlässe der Minister, oder: Was haben Memoiren in einer Aktenedition zu suchen?

Wie bereits berichtet, ist der Kernbestand der von uns geplanten Edition  die 185 Sitzungsprotokolle des Gesamtreichsministeriums und die Beilagen dazu  inzwischen vollständig transkribiert beziehungsweise regestiert. Die weitere Arbeit konzentriert sich einerseits auf Sachkommentare zu diesem Material, andererseits auf die Ermittlung weiterer, nicht unmittelbar beiliegender Bezugsakten aus den nunmehr digitalisierten Beständen der Ministerien.

Anton von Schmerling legte in hohem Alter nach seinem Ausscheiden aus der aktiven (österreichischen) Politik umfangreiche “Denkwürdigkeiten” an, die heute als Manuskript im Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchiv verwahrt werden.

Daneben ist aber für die kommenden Monate noch eine weitere Reihe von Demarchen geplant. In einer erklecklichen Zahl von Bibliotheken und Archiven, über weite Teile Deutschlands (und Österreichs) verstreut, soll in Nachlässe der Minister und Unterstaatssekretäre der Provisorischen Zentralgewalt Einsicht genommen werden. Recherchen im Laufe des vergangenen Jahres haben ergeben, daß es zu mehr als der Hälfte der Regierungsmitglieder in größerem oder geringerem Umfang handschriftliches Material gibt. Besonders reichhaltig sind der Nachlass des Justizministers Robert von Mohl in Tübingen und Stuttgart  allein seine gesammelten Briefwechsel füllen 20 Bände , die Familienpapiere Gagern in Darmstadt, der Nachlass des Außen- und Marineministers August Jochmus in München sowie jener des Vorsitzenden des Ministerrats im Herbst 1848, Anton von Schmerling, in Wien. (Warum die aufeinander folgenden Leiter des Reichsministeriums manchmal Premierminister hießen und manchmal nicht, wäre eine eigene Geschichte.) Substantielle Bestände gibt es aber auch an etwas abgelegeneren Orten, etwa im Stadtarchiv Krefeld zum Finanzminister Hermann von Beckerath oder im Leiningenschen Schlossarchiv zu Amorbach zum ersten deutschen Premierminister, Karl zu Leiningen. Die fortschreitende Erschließung von Nachlässen und Autographen durch überlokale Datenbanken (genannt seien vor allem die ZDN sowie der Autographenkatalog KALLIOPE) hat außerdem erlaubt, kleinere Reste und Einzelstücke an einer Vielzahl von Standorten zu lokalisieren, die freilich gar nicht alle bereist werden können.

Andererseits sind auch Lücken festgestellt worden; von manchen Persönlichkeiten scheint überhaupt kein oder kein nennenswerter Nachlass jemals bekannt gewesen zu sein, so etwa von den beiden letzten Vorsitzenden Grävell und Sayn-Wittgenstein-Berleburg. In anderen Fällen sind Papiere, die im späten 19. oder frühen 20. Jahrhundert in Familienbesitz nachweisbar sind, heute unbekannten Verbleibs, etwa die in mehreren Arbeiten vor dem Zweiten Weltkrieg noch herangezogenen Materialien aus dem Besitz des letzten Justizministers Johann Hermann Detmold. Der umfangreiche Nachlass des kurzzeitigen Unterstaatssekretärs im Handelsministerium, Gustav Mevissen (der als Unternehmer und als Kölner Lokalpolitiker weit bekannter ist), ist dem Einsturz des Historischen Archivs der Stadt Köln zum Opfer gefallen und auf absehbare Zeit nicht zu benutzen; und vom Grazer Nachlass des Erzherzog-Reichsverwesers selbst sind erhebliche Teile im Zweiten Weltkrieg zerstört worden.

Was aber wollen wir mit diesen Quellen? Ihre Einbeziehung in eine Aktenedition ist ausgesprochen ungewöhnlich. Dahinter steht vor allem die folgende Überlegung: Die Protokolle selbst sind in aller Regel sehr lapidar formuliert. Zu vielen Punkten liest man dort Formulierungen in der Art von: Das Reichsministerium des Krieges legt den in dessen Akten unter Numero 1628 eingetragenen Bericht des Reichs-Commißärs Stedmann vom 21ten dieses Monats und die demzufolge für den Befehlshaber der Reichstruppen in Schleßwig-Holstein, Generalmajor von Bonin, entworfene – unter Numero 756 vom 29ten dieses Monats ausgefertigte Instruktion vor. Es wird beschlossen: letztere zu genehmigen (73. Sitzung vom 27. Dezember 1848, § 8). Zum Inhalt der erwähnten Dokumente erfährt man hier nichts oder fast nichts, in einzelnen Fällen werden nicht einmal Betreffe genannt; viel weniger kommen Diskussionen oder Begründungen für die Entscheidungen zur Sprache. Allenfalls wird zu einem Beschluss erwähnt, er sei nach stattgehabter Erörterung gefallen. Diese lakonische Kürze ist durchaus nicht ungewöhnlich; von Protokollen als Quellengattung darf grundsätzlich nicht erwartet werden, dass sie etwas anderes als die rechtlich relevanten Aspekte eines Vorgangs festhalten, in diesem Fall eben die Beschlüsse. Der Umstand unterscheidet die Protokolle des Reichsministeriums aber doch von einzelnen ähnlichen Quellen derselben Zeit, namentlich von den Wiener Ministerratsprotokollen, in denen regelmäßig auch von den Ministern vorgebrachte Standpunkte und Argumente wiedergegeben werden. (Dies rechtfertigt im Falle der österreichischen Protokolle für sich bereits den Grundsatz der Edition im Volltext, auch wenn er angesichts des Umfangs des Bestandes an der langen Bearbeitungsdauer und dem gewaltigen Umfang der Edition einen gewichtigen Anteil hat.)

Die Aufarbeitung der Beilagen und sonstigen Bezugsakten sowie die Verwertung von Sekundärliteratur in den Sachkommentaren sind natürlich die Mittel erster Wahl, um die Kürze der Protokolle auszugleichen und den Benutzerinnen und Benutzern unserer Edition die unausgesprochenen Zusammenhänge zu erschließen. Manches aber, zumal Atmosphärisches, steht in aktenförmigem Schriftgut nirgends. Daher kommt die Idee, dass es einerseits wünschenswert, andererseits aber angesichts des überschaubaren Gesamtumfangs des zu bearbeitenden Materials auch hinsichtlich des Aufwands vertretbar ist, Quellen anderer Art ergänzend hinzuzuziehen. Zeitnahe Briefe oder persönliche Aufzeichnungen einerseits, später niedergeschriebene Erinnerungen andererseits erscheinen dazu gerade wegen der ganz anders als bei Akten gelagerten Berichts- und Selbstdarstellungsabsichten, die in ihnen wirksam sind, als besonders interessante Texte. Dass die Anlage und auch die Aufbewahrung solcher Schriften, welche die neuere Quellenkunde im Bereich der Selbstzeugnisse oder „Ego-Dokumente“ verortet, bei bürgerlichen wie adeligen Akteuren des öffentlichen Lebens im 19. Jahrhundert besonders verbreitet war, kommt unseren Absichten zustatten; im Übrigen auch insofern, als erhebliche Mengen derartiger Quellen bereits in publizierter Form vorliegen. Die Durchsicht dieser Veröffentlichungen und die Anbringung von Verweisen ist daher Teil der Kommentierung der Akten; zusätzlich sollen aber bisher ungedruckte Stücke ediert werden, wo sie von besonderem Wert für die Anliegen unseres Forschungsvorhabens sind.

Klar sein muss dabei, gerade angesichts des Umfangs des potentiell verwertbaren Materials dieser Art, dass es sich nur um eine Auswahl handeln kann. Die Protokolledition und der Nachweis der Bezugsakten sind und bleiben das Pflichtprogramm unserer Edition, die Ergänzung aus Selbstzeugnissen der Beteiligten gleichsam die Kür. Ein Vollständigkeitsanspruch, wie er hinsichtlich des ersteren Punktes selbstverständlich einzuhalten ist, kann hinsichtlich des zweiten nicht eingelöst und soll daher gar nicht erhoben werden: Dazu müssten wohl sämtliche Abgeordnete, Reichsgesandte, Reichskommissare, aber auch die Minister der einzelstaatlichen Regierungen, mit denen die Zentralgewalt verkehrte, einbezogen werden, darüber hinaus aber auch noch andere Zeugen und Zeuginnen, die in welcher Kapazität auch immer als Journalisten, als Beamte oder Militärs, als Ehefrauen von Politikern Einblick in das Geschehen hatten. Eine erste wesentliche Beschränkung betrifft daher den Personenkreis: Die handschriftlichen Nachlässe werden nur für die Mitglieder des Reichsministeriums, also Minister und Unterstaatssekretäre, aufgesucht. Auch aus ihnen kann aber gewiss nicht jede Stelle, die in irgendeiner Weise für die Tätigkeit der Zentralgewalt relevant und bisher ungedruckt ist, von uns veröffentlicht werden. Es ist daher eine Auswahl zu treffen, die sich an der Relevanz für die Leitfragen unseres Projekts orientiert.

Was dabei im Einzelnen herauskommen wird, ist aber jetzt noch nicht zu sagen. Da es ja gerade darum geht, bisher Unveröffentlichtes zu finden, wissen wir noch nicht, was der Blick in die Nachlässe liefern wird. Mit dem Schmerling-Nachlass hat vor kurzem dieser Arbeitsgang begonnen, Anfang März sind dann bereits die Mohlschen Papiere an der Reihe. Was sich dabei ergibt, wird an dieser Stelle zu erfahren sein, bevor es dann in den Editionsband Eingang findet.

Quelle: http://achtundvierzig.hypotheses.org/128

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